WildtierPark Edersee können derzeit nur Geimpfte und Genesene besuchen

Im WildtierPark Edersee gilt ab sofort die 2G-Regelung: Aufgrund einer 7-Tage-Inzidenz von über 350 an drei aufeinander folgenden Tagen dürfen bis auf Weiteres erst einmal nur Geimpfte und Genesene in den WildtierPark Edersee eingelassen werden. Besucherinnen und Besucher halten bitte entsprechende Nachweisdokumente sowie ihren Personalausweis zur Kontrolle am Eingang bereit. Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder unter 6 Jahren oder Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt ein Bürgertest, PCR-Test oder das Schülertestheft als Negativnachweis. Eine Ausnahme gilt auch für Personen, die sich nicht impfen lassen können und über einen entsprechenden medizinischen Nachweis verfügen. Sowohl im gesamten Eingangsbereich als auch an Engstellen auf den Wegen im WildtierPark ist eine FFP-2- bzw. OP-Maske zu tragen und die bekannten Hygienemaßnahmen sowie Abstandsregelungen sind einzuhalten. Geöffnet ist täglich von 11:00 bis 16:00 Uhr. Letzter Einlass ist im um 15:00 Uhr. Aktuelle Informationen können der Nationalpark-Webseite entnommen werden.

Ab heute gilt die 2G-Regelug: Den WildtierPark Edersee dürfen derzeit nur Geimpfte oder Genesene besuchen. Entsprechende Nachweise sowie der Personalausweis zur Identitätsprüfung sind am Eingang bereitzuhalten und werden kontrolliert.

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