VAUNET fordert ausbalanciertes Gesamtkonzept für die duale Hörfunk- und Audio-Ordnung in Deutschland

  • Bei Diskussion zur Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist separater Blick auf Radio und Audio dringend notwendig
  • Klare Begrenzung von Programm-, Angebots- und Werbemöglichkeiten der Anstalten muss zentraler Bestandteil einer zukunftsweisenden Hörfunk- und Audio-Ordnung sein

Der VAUNET – Verband Privater Medien fordert eine duale Hörfunk- und Audio-Ordnung in Deutschland, mit der die zukünftige Angebots- und Anbietervielfalt insbesondere auch in den regionalen und lokalen Gebieten sichergestellt werden kann. In seiner Stellungnahme zum Diskussionsentwurf der Länder zur Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mahnt der VAUNET deshalb den dringend gebotenen separaten Blick auf die Radio- und Audioangebote der ARD an.

Konkret fordert der VAUNET auch für das Radio eine klare Begrenzung des Angebotsumfangs, um v. a. eine weitere unbegrenzte Online-Audio-Expansion der ARD zu verhindern. Hierfür sollten neben der Deckelung der Hörfunkprogramme auch eine Begrenzung der Online- Audioangebote sowie die Vermeidung einer weiteren Verspartung und Auslagerung von Auftragsinhalten essenzielle Bestandteile der Auftragsreform sein.

Zu einer zielführenden Ausbalancierung der Medienordnung gehören auch weitgehende Beschränkungen in der ARD-Radiowerbung auf 60 Minuten pro Tag und ein werbeführendes Programm pro Anstalt sowie Einschränkungen bzw. die Untersagung von Sponsoring in der Radio-Primetime. Die zunehmende Präsenz und Vermarktung von öffentlich-rechtlichen Inhalten auf Drittplattformen sollte kritisch überprüft werden. Diese Maßnahmen würden nachhaltig auf das Ziel der Länder einzahlen, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als wichtige Säule für die Medienvielfalt und den Medienpluralismus im Gesamtmarkt zu stärken.

Marco Maier, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VAUNET und Geschäftsführer von Radio/Tele FFH: „Im Rahmen der Beratungen zur Struktur- und Auftragsreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss es auch schon jetzt ein ‚Gesamtvotum Audio der Länder‘ geben, das den Rahmen für die einzelnen Debatten auf Länderebene setzt. Dies muss insbesondere die Online-Audioaktivitäten sowie Vermarktungsbestrebungen bei den kommerziellen Töchtern limitieren. Der private Hörfunk steht in einem stetig wachsenden Wettbewerb mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dabei dringen beitragsfinanzierte Angebote immer stärker in Marktsegmente vor, in denen private Medienanbieter bereits erfolgreich präsent sind. Zusätzlich setzt eine immer kleinteiligere Regionalisierung der öffentlich-rechtlichen UKW-Programme die privaten Radioangebote unter Druck. Während die Refinanzierung der Regionalberichterstattung privater Anbieter auf Grund des sich wandelnden Werbemarktes und der noch andauernden Corona-Krise vor wachsenden Herausforderungen steht, scheinen die Landesrundfunkanstalten unbeeindruckt expandieren zu können. Es sollte ein Anliegen der Länder sein, auch den privaten Hörfunk- und Audioanbietern programmliche und wirtschaftliche Spielräume im Verhältnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erhalten. Nur so kann die hohe bundesweite, regionale und lokale Angebots- und Anbietervielfalt im Radio weiter bestehen.“

Der VAUNET warnt davor, angesichts der Schwerpunkte im aktuellen Diskussionsentwurf der Länder bei einer Flexibilisierung der Beauftragung der TV-Programme sowie bei Veränderungen der Bestimmungen für Video-on-Demand (VoD) die Relevanz des Staatsvertragsentwurfes für die privaten Hörfunk- und Audioanbieter zu übersehen. Sollte die angedachte Auftragsflexibilisierung auf Landesebene für das Radio transferiert werden, könnte sie zur Angebotsausweitung im linearen Programm- und Telemedienbereich führen. Insbesondere könnten die wegfallenden Kosten für die terrestrischen Übertragungen in Programminvestitionen umgeschichtet werden. Die derzeit laufenden Drei-Stufen-Tests offenbaren hier bereits eine verstärkt regionaler ausgerichtete Online-Strategie des beitragsfinanzierten Rundfunks bis zur Grenze des Verbots lokaler flächendeckender Berichterstattung.

Im Bereich der Auftragsbegrenzung betont der VAUNET, dass der Kernauftrag Kultur, Bildung, Information (und Beratung) in allen Hörfunk- und nicht nur in „Nischen“-Angeboten stattfinden muss. Deshalb bedarf es analog wie digital eine klare Zuweisung von Programmschwerpunkten und eine Untersagung neuer monothematischer Kanäle sowie eigenständiger Audio-Subportale.

Hinsichtlich der UKW-Frequenzen der Rundfunkanstalten, die bei einer Programmverlagerung von der terrestrischen Verbreitung ins Internet frei werden, fordert der VAUNET statt einer möglichen Stilllegung in Betracht zu ziehen, die frei werdenden UKW-Frequenzen zur Schließung von Versorgungslücken privaten lizenzierten Radiosendern zuzuweisen.

In seiner Stellungnahme hat der VAUNET seine Positionen und Vorschläge zum Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission auch für den Radio- und Audiobereich in den aktuellen Konsultationsprozess eingebracht.

Mit einer weiteren Meldung von heute informiert der VAUNET umfassend über seine übergeordneten Positionen zu der Auftrags- und Strukturdebatte.

Über VAUNET – Verband Privater Medien e. V.

VAUNET ist der Spitzenverband der privaten audiovisuellen Medien in Deutschland. Unter VAUNET – Verband Privater Medien e.V. firmiert seit dem 21. Mai 2018 der vormalige VPRT (Verband Privater Rundfunk und Telemedien) mit Sitz in Berlin und einem Büro in Brüssel. Zu den vielfältigen Geschäftsfeldern der rund 150 Mitglieder gehören TV-, Radio-, Web- und Streamingangebote.

Die Verbandsarbeit richtet sich an der konvergenten Entwicklung der Märkte für audiovisuelle Medien aus und gestaltet auf nationaler wie europäischer Ebene die Rahmenbedingungen aktiv mit. Der Wirtschaftsverband hat zum Ziel, Akzeptanz für die politischen und wirtschaftlichen Anliegen der audiovisuellen Medien zu schaffen sowie die große gesellschaftspolitische und kulturelle Bedeutung der Branche im digitalen Zeitalter ins Bewusstsein zu rücken.

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