Schadensersatz wegen einem nicht verkehrssicheren Mietwagen

Weil es ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug überlassen hat, muss ein Mietwagenunternehmen einer Kundin, die bei einem Unfall mit dem Mietwagen schwer verletzt worden war, unter anderem 90.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache könne für die Verletzung von Kardinalpflichten nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden. Dies entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 2 U 28/21).

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