„Friseure können etwas aufatmen“

Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung angepasst. Die neuen Regelungen treten am morgigen Freitag in Kraft.

Hierzu Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz:

„Es ist gut und wichtig, dass das Land mit Blick auf die aktuelle Pandemiesituation Anpassungen vornimmt.

Positiv werten wir, dass Friseure und Barbershops nun etwas aufatmen können, weil ihre ungeimpften Kunden laut neuer Verordnung ab morgen lediglich einen Antigen- und keinen PCR-Test mehr für den Friseurbesuch nachweisen müssen. Das ist eine große Erleichterung, denn in der Praxis bedeutete die alte Regelung, dass viele Kunden einfach wegblieben und die ohnehin von vielerlei Auflagen belasteten Friseursalons weitere Einbußen verzeichnen mussten.

Insgesamt fordern wir allerdings, dass die Landesregierung den Übernacht-Verordnungswahnsinn endlich stoppt. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen muss es mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit geben. Wir wünschen uns eine frühzeitige Kommunikation, damit sich Unternehmen, aber auch wir uns als beratende Organisation auf Änderungen ordentlich vorbereiten können.“

Über Handwerkskammer Konstanz

Das Handwerk ist mit seinen vielen kleinen und mittleren Betrieben das Herz der deutschen Wirtschaft. Zum Bezirk der Handwerkskammer Konstanz, der die Landkreise Konstanz, Schwarzwald-Baar, Tuttlingen, Rottweil und Waldshut umfasst, gehören annähernd 13.000 Handwerksunternehmen mit etwa 70.000 Beschäftigten und über 4.000 Auszubildenden.

Die Handwerkskammer vertritt nicht nur die Interessen ihrer Mitglieder, sondern bietet ihnen auch eine umfassende Beratung an, etwa zur Fachkräftesicherung, Aus- und Weiterbildung, Betriebswirtschaft, Unternehmensführung, Recht, Umweltschutz und Technologie.

Außerdem ist die Handwerkskammer ein großer Bildungsanbieter mit Bildungsakademien in Singen, Rottweil und Waldshut sowie der gemeinsam mit der IHK betriebenen Beruflichen Bildungsstätte in Tuttlingen.

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