Ablösebeträge 2022
Die Stiftung hat die Ablösebeträge für das Jahr 2022 am 6. Dezember 2021 erneut und der Höhe nach (im Vergleich zum Vorjahr) unverändert festgesetzt. Die seit dem 1. Januar 2022 gültigen Ablösebeträge für Ausflaggungen nach § 7 Abs. 3 FlRG wurden Ende Dezember 2021 im Bundesanzeiger (BAnz AT 29.12.2020 B8) veröffentlicht.
Die Antragsformulare zur Entrichtung eines Ablösebetrages sind auf der Website der Stiftung zum Herunterladen hinterlegt, siehe www.stiftung-schifffahrtsstandort.de.
Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung 2022 können ab sofort bei der Stiftung gestellt werden
Die Förderbeträge und Bedingungen für die finanzielle Unterstützung der nautischen und technischen Ausbildung und Qualifizierung von Besatzungsmitgliedern auf Seeschiffen, die in deutschen Schiffsregistern eingetragen sind und die die deutsche oder eine andere EU-Flagge führen, werden unverändert fortgeführt.
Die Förderung der Berufsausbildung durch die Stiftung ist mit ihrem bewährten Konzept eine verlässliche Konstante für die in Ausbildung und Qualifizierung engagierten Reedereien. Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung 2022 können ab sofort bei der Stiftung gestellt werden (Antragsfristen bitte beachten). Das neue Antragsformular ist bereits auf der Website der Stiftung zum Herunterladen hinterlegt, siehe www.stiftung-schifffahrtsstandort.de.
Wiederaufnahme und Ausweitung der Fortbildungsförderung durch die Stiftung für das Jahr 2022
Mehr denn je verlangt die zunehmende Geschwindigkeit u.a. in Bezug auf technische Innovationen und Regulatorik eine stetige Fortbildung, um das notwendige maritime Know-How zu erhalten und weiter auszubauen. Deswegen unterstützt die Stiftung ab dem Jahr 2022 auf Antrag erneut das Absolvieren von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgängen) finanziell und unterstreicht hiermit die Bedeutung fortwährender Qualifizierung im nautisch-technischen Bereich. Die Fortbildungsmaßnahmen müssen als Grundlage für die Ausstellung von Dokumenten für das nautische und technische Seepersonal vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bzw. der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) zugelassen sein. Die Kosten für diese Lehrgänge können von der Stiftung gefördert werden. Darüber hinaus können im Jahr 2022 erstmals auch Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung im Rahmen der Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker oder zum Technischen Offiziersassistenten von der Stiftung finanziell unterstützt werden, sofern die Antragsvoraussetzungen hierfür vorliegen.
Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen des Jahres 2022 können voraussichtlich ab Anfang März 2022 bei der Stiftung gestellt werden. Die entsprechenden Formulare und Bedingungen werden Ende Februar 2022 auf der Website der Stiftung veröffentlicht.
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