Der Abbau von Rohstoffen hat vielfältige Auswirkungen auf seine Umwelt.
Am markantesten sind oft die Folgen für die Gewässer in der Umgebung oder das Grundwasser.
So weisen daher auch das Bergrecht, das den Förderbetrieb regelt und das Wasserrecht, welches materielle Maßstäbe für die Auswirkungen setzt, vielfältige Berührungspunkte und Wechselwirkungen auf.
Dies reicht von Erkundung und Erschließung neuer Felder für bergbauliche Aktivitäten, über den Betrieb des Abbaus mit seinen Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser bis zur Bewältigung der Probleme aufgelassener Bergbaue (Bergbaufolgelandschaften).
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eröffnet den Bergbehörden die Möglichkeit, wasserrechtliche Entscheidung nach § 19 WHG zu treffen.
Gleichzeitig können Rahmenbetriebspläne wasserrechtliche Planfeststellungen trotz der umfassenden Konzentrationswirkung nach § 57b Abs. 3 Bundesberggesetz (BBergG) nur bedingt vorsehen.
Wichtig für die Verfahren ist auch der Umfang der Umweltverträglichkeit im Rahmen der bergrechtlichen und von folgenden wasserrechtlichen Verfahren.
Was ist der Ausgangszustand bei bergbaulichen oder wasserrechtlichen Verfahren?
Exemplarisch treffen Berg- und Wasserrecht in der geplanten Gewinnung von so genannten unkonventionellem Erdgas aufeinander.
Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über das Verhältnis von Bergrecht zu anderen Verwaltungsentscheidungen insbesondere solchen des Wasserrechts.
Nutzen Sie unser Angebot, wenn Sie als Mitarbeiter in Naturschutzbehörden, Planungsbüros, Naturschutzverbände, Unternehmen der rohstoffgewinnenden Industrie, Tourismus-Unternehmen, Vertreter von Kommunen, Kommunal- und Zweckverbänden, Umweltverwaltungen, Ordnungsbehörden, Unternehmen, Umweltverbände verantwortlich sind.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 389€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/W220613.pdf
Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung
09.35 Uhr Bergrechtliche Grundlagen
– Bergbauberechtigungen
– Betriebspläne
– Anforderungen an den Bergbau
– Bergaufsicht
10.50 Uhr Kaffeepause
11.10 Uhr Bergrechtliche Verfahren
– Rahmenbetriebspläne
– Prognosen der Bergbehörde
– UVP und UVP-Vorprüfung
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Wasser und Natur
– wasserrechtliche Zulassungen und Verschlechterungsverbot
– Naturschutz
– FFH/VS-Verträglichkeit
14.45 Uhr Kaffeepause
15.00 Uhr Abschluss des Bergbaus
– Abschlussbetriebspläne
– Wiedernutzbarmachung
– Altbergbau
16.15 Uhr Ende der Veranstaltung
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und –tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.
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