Brotkrumen zur Besänftigung? Bonuszahlungen allein sind der falsche Weg

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will den im Koalitionsvertrag vereinbarten Pflegebonus nur an einen begrenzten Kreis von Pflegekräften zahlen. Dieses Vorhaben weist Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), entschieden zurück:

„Wir erleben mit dem Vorhaben des Bundesgesundheitsministers das 3. Déjà-vu zum Pflegebonus. Nur dass es keine Erinnerungstäuschung ist, sondern bereits zweimal Realität war.

Grundsätzlich ist eine Bonuszahlung allein der falsche Weg. Darauf hat der Deutsche Pflegerat schon mehrfach hingewiesen. Wiederholt werden sollen Dinge, die bereits in der Vergangenheit zu Ungerechtigkeiten und Unfriede in der Berufsgruppe geführt haben. Der jetzige Ansatz der Zahlung eines Bonus an einen bestimmten Personenkreis der Profession Pflege verstärkt dies noch.

Die Profession Pflege will nicht immer Brotkrumen in Form von Bonuszahlungen hingeworfen bekommen und Danke sagen müssen. Damit ist der gesamten Berufsgruppe nicht gedient.

Die Profession Pflege ist ein souveräner Berufsstand und will als solcher auch wahrgenommen und behandelt werden.

Die Forderungen des Deutschen Pflegerats sind seit langem auf dem Tisch. Gefordert wird eine sofortige und dauerhafte Lohnsteuerfreistellung aller Pflegefachpersonen in allen Versorgungsbereichen bei Weiterführung der Sozialbeiträge. Benötigt werden bundesweit gleiche und gerechte Lohnniveaus der Profession Pflege, auch im Vergleich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Langzeitpflege zu denjenigen im Krankenhausbereich. Der Deutsche Pflegerat fordert wiederholt ein Einstiegsgehalt für Pflegefachberufe von 4.000 Euro pro Monat bei einer vollen Stelle.“

Weitere Informationen:

Pressemeldung vom 15.11.2021

Deutscher Pflegerat fordert Steuerfreibetrag von 18.000 Euro für die Profession Pflege. 4-Punkte-Papier für sofortige Maßnahmen zur Behebung des Personalmangels vorgelegt

Pressemeldung vom 27.08.2021

Vier Meilensteine für eine gute Pflege der Profession

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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