Beschäftigungsabbau in Bayern setzt sich fort: Auch letztes Jahr leicht rückläufige Erwerbstätigenzahlen

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik sinken die Erwerbstä- tigenzahlen im Jahr 2021 erneut leicht ab. Das zeigen erste vorläufige Ergebnisse des Arbeitskreises "Erwerbstätigenrechnung der Länder". Der Rückgang fällt mit rund 7 600 Personen bzw. 0,1 Prozent niedrig aus. In Deutschland erhöht sich die Beschäftigung insgesamt um etwa 7 000 Personen (+0,0 Prozent). Die jahresdurchschnittlich 7,67 Millionen Erwerbstätigen stellen nach den Werten der beiden Vorjahre das dritthöchste jemals in Bayern erreichte Beschäftigungsniveau dar.

Im Jahr 2021 setzt sich der Beschäftigungsabbau in Bayern nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik nochmals leicht fort: Gegenüber dem Vorjahr sinkt die Zahl der Erwerbstätigen um rund 7 600 Personen bzw. 0,1 Prozent. Damit bleibt Bayern etwas hinter der gesamtdeutschen Entwicklung zurück. Hier hat es eine leichte Zunahme um rund 7 000 Personen gegeben. Das lässt sich prozentual nicht mit einer Nachkommastelle darstellen (+0,0 Prozent). In fünf der 16 deutschen Länder gibt es einen Beschäftigungszuwachs.

Mit 7,67 Millionen Erwerbstätigen wird 2021 der dritthöchste Beschäftigungsstand in Bayern überhaupt erreicht. Lediglich 2019 und 2020 waren mit 7,73 Millionen bzw. 7,68 Millionen Personen noch mehr Menschen erwerbstätig als im abgelaufenen Jahr. Der Stand von 2011 wird um 11,1 Prozent übertroffen.

Aufgeteilt auf die Wirtschaftszweige nimmt die Beschäftigung im Baugewerbe um über 7 400 Personen (1,6 Prozent) zu. In den Dienstleistungsbereichen, zu denen über 70 Prozent aller Erwerbstätigen zählen, steigt die Beschäftigung um fast 12 400 Personen (0,2 Prozent). Im Bereich "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" sinkt die Erwerbstätigenzahl um rund 5 700 Personen (-4,8 Prozent) und im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) um knapp 21 700 Personen (-1,3 Prozent).

Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.

Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe aller Erwerbstätigen nach dem Inlandskonzept (Arbeitsortkonzept). Zu den Erwerbstätigen rechnen alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte sowie Heimarbeiter und geringfügig Beschäftigte) oder als Selbstständige einschl. deren mithelfenden Familienangehörigen eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die im Einklang mit den entsprechenden Definitionen im Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 stehen.

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