65. Fränkische Weinkönigin gesucht

  • Wahl am 20. April 2022 in Würzburg
  • Bewerbung bis zum 10. Februar 2022 möglich
  • Erlebnisreiche Amtszeit

Die fränkischen Winzerinnen und Winzer suchen eine Nachfolgerin für Carolin Meyer. Am 20. April 2022 wird in Würzburg die 65. Fränkische Weinkönigin gewählt. Die Siegerin des Wettbewerbs wird von Carolin Meyer gekrönt.

Ab sofort können sich junge Damen aus fränkischen Weindörfern, aus Winzerfamilien, aktuelle und ehemalige Weinprinzessinnen oder junge Frauen mit abgeschlossener fachbezogener Berufsausbildung (z.B. Winzerin, Weintechnologin etc.), um das Amt der Fränkischen Weinkönigin bewerben.

Die Bewerberinnen für dieses repräsentative Amt müssen mindestens 18 Jahre alt und unverheiratet sein sowie eine gültige Fahrerlaubnis (Klasse B) haben. Darüber hinaus sollten die Bewerberinnen über entsprechendes Fachwissen zu Weinbau, Kellerwirtschaft und Vermarktung verfügen.

Die neue Fränkische Weinkönigin darf sich auf eine erlebnisreiche Amtszeit freuen. Mit mehreren Dienstwagen von BMW Rhein wird sie in Franken, Deutschland und darüber hinaus im Auftrag der Silvaner Heimat unterwegs sein. Sie begegnet bei ihren Terminen viele bekannte Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gebietsweinwerbung Frankenwein-Frankenland GmbH
Hertzstr. 12
97076 Würzburg
Telefon: +49 (931) 39011-0
Telefax: +49 (931) 39011-55
http://www.frankenwein-aktuell.de

Ansprechpartner:
Michael Bock
Pressereferent
Telefon: +49 (931) 39011-10
E-Mail: mb@haus-des-frankenweins.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel