Für Arbeitnehmer, die sich am 24. Dezember 2021 erstmals oder erneut aus leistungsrechtlichen Gründen melden müssen, entstehen daraus keine Nachteile, wenn sie sich am 27. Dezember melden. Für den 31. Dezember gilt die gleiche Regelung, wenn die Meldung am 3. Januar 2022 nachgeholt wird.
In den Tagen vor dem Jahresende rechnet die Arbeitsagentur mit einem erhöhten Besucheraufkommen. Grund sind wie in jedem Jahr, die Entlassungen und das Auslaufen befristeter Arbeitsverträge zum 31. Dezember 2021. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt die Arbeitsagentur Chemnitz, auf die Online-Dienstleistungen zurückzugreifen. Diese stehen 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zur Verfügung. Eine Vielzahl von Kundenanliegen, wie beispielsweise die Arbeitsuchend-Meldung, die Beantragung von Leistungen oder die Mitteilung von Veränderungen können online erledigt werden:
Für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur: www.arbeitsagentur.de/eservices
Für Kundinnen und Kunden des Jobcenters: www.jobcenter.digital
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