In einer gemeinsamen Erklärung verweisen der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG), der Verband Deutscher Garten-Center e. V. (VDG), der Fachverband Deutscher Floristen Bundesverband e. V. (FDF), die Erzeugergenossenschaft Landgard eG, der Verband des Deutschen Blumen- Groß- und Importhandels e. V. (BGI) und der Industrieverband Garten (IVG) e. V. auf die große Herausforderung für alle Beteiligten im Zuge der Corona-Pandemie.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gärtnerischen Fachhandel und den Floristikfachgeschäften sehen sich zunehmend Unverständnis und Aggression von Seiten einzelner Kunden bei der Durchsetzung der Abstands- und Hygieneregeln ausgesetzt, betonen die Verbände. Mit der Einführung von 2-G- bzw. 3-G-Zutrittsregeln in einigen Bundesländern wurde die Kontrolle und Durchsetzung auch dieser Regeln von der Politik auf die Unternehmen und deren Mitarbeiter übertragen.
Nur die wenigsten Betriebe können auf den Service eines Security-Unternehmens am Eingang zurückgreifen. Somit obliegt die Eingangskontrolle und die Einhaltung im Verkaufsbereich in der Regel den Mitarbeitern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern selbst.
ZVG, VDG, FDF, Landgard, BGI und IVG erinnerten daran, dass die Branche von Beginn an umsichtig und vorausschauend mit der Pandemie und ihrer Bekämpfung umgegangen sei. Frühzeitig habe man Sicherheitskonzepte und Handlungsempfehlungen für die Betriebe entwickelt und umgesetzt, gleichermaßen zum Schutz von Kunden und Mitarbeitern. Dazu zählen Verhaltensregeln im Verkaufsraum für Kunden und Mitarbeiter, für Mitarbeiter untereinander sowie für Außenflächen und bei Dienstleistungen. Diese wurden fortlaufend angepasst.
Die gärtnerischen Produkte und Dienstleistungen ermöglichten einen wichtigen Ausgleich zu Beschränkungen in anderen Lebensbereichen und gäben auch emotionalen Halt. Das haben die vergangenen anderthalb Jahre gezeigt. Diese Funktion weiter auszuführen, sei auch dem gärtnerischen Fachhandel, Floristikfachgeschäften und ihren Zulieferern wichtiges Anliegen – unter vertretbaren Arbeitsbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Unternehmerinnen und Unternehmer.
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