NABU: Eine Chance für die Artenvielfalt bei Agrar-Abstimmung im Bundesrat

Heute stimmt der Bundesrat über die Umsetzung der EU-Agrarpolitik (GAP) in Deutschland ab. Dabei besteht aus Naturschutzsicht die Chance auf deutliche Verbesserungen gegenüber den Plänen der ehemaligen Bundesregierung. So soll der Anteil von nichtbewirtschafteten und pestizidfreien Flächen in der Agrarlandschaft deutlich steigen, was sich auf die Bestände von Insekten und Feldvögeln sowie den Klimaschutz positiv auswirken dürfte. Der NABU bewertet das Paket aus Gesetzen und Verordnungen, mit dem die neuen GAP-Regeln für 2023 bis 2027 national umgesetzt werden, insgesamt aber als bei weitem nicht ausreichend. Vor allem steht nach wie vor nicht genug Geld zur Verfügung, um Betrieben Anreize für eine naturfreundliche Bewirtschaftung zu bieten.

Es wird erwartet, dass mit dem kommenden Agrar-Förderpaket mehr Raum für die Natur bereitgestellt wird. So soll jeder Betrieb vier Prozent der Ackerfläche als nichtbewirtschafteten Rückzugsraum für Wildkräuter und Tiere ermöglichen können und auf weiteren sechs Prozent freiwillige Maßnahmen zugunsten der Natur honoriert werden. „Wir sind gespannt, wie der Bundesrat mit diversen Anträgen umgeht und wie gut das geschnürte Paket am Ende geeignet sein wird, dem Artenschwund entgegenzuwirken und zum Klimaschutz beitragen“, sagt die Geschäftsführerin des NABU Brandenburg, Christiane Schröder. „Entscheidend wird sein, dass für eine ausreichende Finanzierung gesorgt wird, damit die Umsetzung solch gesellschaftlich wichtiger Maßnahmen auch attraktiv ist. Im Moment fehlen entsprechende Anreize aus unserer Sicht.“

Gerade in Brandenburg sieht der NABU dringenden Handlungsbedarf für mehr Artenvielfalt in der Landwirtschaft. Viele Maßnahmen adressieren den Klimaschutz, indem der Wasserrückhalt in der Landschaft gestärkt und eine moorschonende Landwirtschaft gefördert werden soll. Dringend müssen der Anteil an Blühflächen, Hecken und Brachen in der Agrarlandschaft erhöht werden. „Für die Agrarumweltprogramme der zweiten Säule, die das Land Brandenburg zusätzlich zu den Konditionalitäts- und Ökoregelungen vorhält, sind die Fördersätze für relevante Biodiversitätsmaßnahmen leider so gering, dass sie für zahlreiche Landwirt*innen uninteressant sein werden“, so Schröder. „Zwar gibt es erfreulicherweise nun endlich Maßnahmen für eine extensive naturschutzorientierte Ackernutzung und mehr Maßnahmen für den Grünlandbereich. Viel Fördergeld fließt in den ökologischen Landbau. Jedoch fehlen Honorierungsmöglichkeiten für konventionelle Landwirt*innen, die in der Fläche Naturschutzmaßnahmen umsetzen wollen.“

Hintergrund

Die Artenvielfalt schwindet – auch in Brandenburg. Blühende Pflanzen sind von Äckern,  Wiesen und Weiden nahezu verschwunden und damit die Lebensgrundlage der Insekten. Die Zahl der Wildbienen, Hummeln, Schmetterlinge und Käfer nimmt Jahr für Jahr ab. Über 53 Prozent der Hautflügler, dazu gehören auch Bienen und Wildbienen, werden in der Roten Liste von Brandenburg als ausgestorben oder als stark gefährdet geführt. Auch in der Vogelwelt sind Negativtrends zu verzeichnen: im Zeitraum 1995 bis 2016 haben 30 von 39 Vogelarten der Agrarlandschaft zu erheblichen Teilen abgenommen. Beispiel: Feldlerche (-30% in Brandenburg in den letzten 15 Jahren). Auch der Brutbestand des Kiebitzes hat in den vergangenen 30 Jahren in Brandenburg durchgehend abgenommen. Inzwischen ist die Population um zwei Drittel zurückgegangen. Auf der aktuellen Roten Liste der Brutvögel in Brandenburg rangiert der Kiebitz inzwischen unter „stark gefährdet“. Und nicht zuletzt sind auch die Populationsrückgänge bei den Amphibien dramatisch: 2017 wurden in der Roten Liste von Brandenburg Kammmolch, Rotbauchunke, Wechselkröte, Kreuzkröte, Grasfrosch und Kleiner Wasserfrosch als stark gefährdet geführt.

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