In seiner Stellungnahme zur „Europäischen Garantie für Kinder“ und zur Erstellung des diesbezüglich notwendigen deutschen Aktionsplans fordert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. entschlosseneres politisches Handeln, um soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche zu erreichen und zu sichern.
„Der deutsche Aktionsplan muss zum Auftrag des Grundgesetzes beitragen, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen“, sagt Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Gerade Kinder sind zur Verwirklichung ihrer Rechte darauf angewiesen, dass die dafür notwendigen Unterstützungsstrukturen bedarfsgerecht und gut erreichbar zur Verfügung stehen. Armut und Benachteiligung dürfen nicht ‚vererbt‘ werden. Wir erwarten von der neuen Bundesregierung ein ressortübergreifendes Konzept zur Prävention.“
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich in der Ratsempfehlung zur EU-Kindergarantie gemeinsam verpflichtet, Kindern und Jugendlichen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, effektiven Zugang u.a. zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, zu Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten und zu angemessenem Wohnraum zu gewährleisten. Bis zum März 2022 sollen nationale Aktionspläne mit Zielen und Maßnahmen für den Zeitraum bis 2030 aufgestellt werden.
Zur Stellungnahme des Deutschen Vereins: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2021/dv-18-21-stellungnahme-eu-kindergarantie-aktionsplan.pdf
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