Angesichts der Dynamik der vierten Pandemiewelle und der zunehmenden Verbreitung der Omikron-Variante hat der DBfK-Bundesvorstand seine Position zur Impfpflicht erweitert. Um einen Weg aus der Pandemie zu finden und weiteren Variationen des Virus keinen Spielraum zu geben, müssen die Impflücken so schnell als möglich geschlossen werden. Der DBfK hält daher eine allgemeine Impfpflicht für gerechtfertigt.
Vor einer allgemeinen Impfpflicht müsse die Bundesregierung selbstverständlich verfassungsrechtliche und organisatorische Klarheit schaffen. Im Gegensatz zu einer Impfpflicht nur für einzelne Berufsgruppen hatte der DBfK die einrichtungsbezogene Impfpflicht begrüßt, dabei aber auch die Klärung noch offener Fragen zu arbeitsrechtlichen Regelungen und der Umsetzung gefordert. Diese notwendige Klarheit sei bei einer allgemeinen Impfpflicht natürlich umso wichtiger. Bis dahin sollen dem DBfK zufolge alle Möglichkeiten und Gelegenheiten ausgeschöpft werden, um durch gezielte Aufklärung und Ansprache noch so viele Menschen wie möglich von der Notwendigkeit der Impfung zu überzeugen.
Der DBfK bekräftigt auch noch einmal die Forderung, dass Regelungen geschaffen werden sollten, um Pflegefachpersonen das eigenständige Impfen zu ermöglichen. Dadurch könnte ein wichtiger Beitrag zur Beschleunigung der Impfkampagne geleistet werden.
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