DAV begrüßt Fortsetzung der Testphase für das eRezept

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums, die Testphase für das eRezept über den 31. Dezember 2021 hinaus zu verlängern. Dass die flächendeckende Einführung der elektronischen Verordnung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden soll, ist für den DAV-Vorsitzenden Thomas Dittrich ein konsequenter Schritt: „Wir sind generell für das eRezept und seine zügige Einführung. Was die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur angeht, sind die Apotheken auch längst eRezept-ready. Aber betrachtet man den kompletten Prozess von der Verordnung über die Einlösung und Quittierung bis hin zur Abrechnung des eRezeptes, dann gibt es noch erhebliche technische Probleme. Sie sollten vor der Einführung behoben sein, sonst wird die Versorgungssicherheit der Patienten gefährdet. Und die ist in der laufenden Pandemie doppelt wichtig.“

Eine Pflichteinführung des eRezeptes zum Jahreswechsel hätte laut Dittrich auch wirtschaftliche Risiken für die Apotheken mit sich gebracht: „Es gibt Unstimmigkeiten im elektronischen Signaturverfahren. Solange sie nicht ausgeräumt sind, läuft die Apotheke Gefahr, nach der Belieferung des eRezeptes retaxiert zu werden, also keine Vergütung zu bekommen. Das ist nicht akzeptabel.“ Die Verlängerung der Testphase biete die Chance, die technischen Probleme zu lösen und den flächendeckenden Rollout dann in einem geordneten und sicheren Verfahren zügig zu bewerkstelligen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Heidestraße 7
10557 Berlin
Telefon: +49 (30) 40004-134
Telefax: +49 (30) 40004-133
http://www.abda.de

Ansprechpartner:
Dr. Reiner Kern
Pressesprecher
Telefon: +49 (170) 3383851
E-Mail: r.kern@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg
Stellv. Pressesprecherin der ABDA
Telefon: +49 (30) 40004-134
Fax: +49 (30) 40004-133
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel