Das Vorschlagsrecht für den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit liegt beim Verwaltungsrat

Zur Berichterstattung in mehreren Medien zu einer möglichen Nachfolge des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände:

„Das Vorschlagsrecht für den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit liegt beim Verwaltungsrat. Er ist verantwortlich für eine kompetente Besetzung des Vorstands im Sinne aller im Verwaltungsrat vertretenen Gruppen und in vertiefter Kenntnis der enormen Herausforderungen, denen sich die Bundesagentur für Arbeit stellen muss. Die Politik sollte dieses gesetzlich verankerte Recht der Selbstverwaltung unbedingt achten. Wir haben mit dem DGB dazu einen Zeitplan verabredet. Es irritiert sehr, wenn seitens der Politik nun versucht wird, über die Medien Vorfestlegungen und Fakten zu schaffen.“

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

(BDA) Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 2033-0
Telefax: +49 (30) 2033-1055
http://www.arbeitgeber.de

Ansprechpartner:
Julika Lendvai
Abteilungsleiterin
Telefon: +49 (30) 2033-1800
E-Mail: kommunikation@arbeitgeber.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel