Bundesnetzagentur veröffentlicht Bericht zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in den Netzsektoren

Die Bundesnetzagentur hat heute einen Bericht zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in den Netzsektoren veröffentlicht.

KI bietet in den Netzsektoren zahlreiche Einsatzfelder und große Wertschöpfungspotenziale. Der Einsatz von KI insbesondere zur Qualitätsverbesserung und Effizienzsteigerung ermöglicht auch große Chancen für mehr Nachhaltigkeit in den Netzsektoren. Es gilt, die aktuelle Dynamik zu nutzen und die richtigen Weichenstellungen in regulatorischer Hinsicht zu treffen“, sagt Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

Umfrage zum Einsatz von KI

Der Bericht enthält erste Ergebnisse aus einer Konsultation zum Einsatz von KI in den Netzsektoren Telekommunikation, Elektrizität, Gas, Post und Eisenbahnen. Bereits heute setzen 55 Prozent der Konsultationsteilnehmer KI ein. Hier zeigt sich derzeit noch ein großer Unterschied zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und Großunternehmen. Während bereits 78 Prozent der teilnehmenden Großunternehmen KI nutzen, setzen nur 22 Prozent der teilnehmenden kleineren und mittleren Unternehmen KI ein.

Wie der Markdialog zeigt, kann KI in allen Netzsektoren einen wesentlichen Beitrag zur Optimierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen leisten und dazu beitragen, gänzlich neue Geschäftsmodelle und Anwendungen zu entwickeln. 

Herausforderungen

Der Einsatz von KI bietet nicht nur Chancen, sondern ist für die Unternehmen auch mit Herausforderungen verbunden. 

In allen Netzsektoren und unabhängig von der Unternehmensgröße wird neben dem Fachkräftemangel und der Komplexität der Algorithmen ein derzeit fehlender Rechtsrahmen als ein wesentliches Hemmnis für den Einsatz von KI gesehen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen befürchten großen Aufwand bei der Umsetzung zukünftiger regulatorischer Regelungen zu KI.

Zukünftiger KI-Rechtsrahmen

Der von der EU-Kommission vorgelegte Legislativvorschlag für einen europaweiten KI-Rechtsrahmen adressiert bereits viele der in der Marktkonsultation und dem Workshop behandelten Fragestellungen. Die Bundesnetzagentur begrüßt die Zielsetzung des Kommissionsvorschlags und wird die weiteren Verhandlungen eng verfolgen. 

Marktdialog

Im April 2021 hat die Bundesnetzagentur einen Markdialog mit Unternehmen und Verbänden aus den Netzsektoren begonnen. Erster Schritt war hierbei eine Marktkonsultation. Des Weiteren hat die Bundesagentur am 11. November 2021 einen virtuellen Workshop zu „KI in den Netzsektoren“ veranstaltet, bei dem die Ergebnisse der Konsultation, der Legislativvorschlag der EU Kommission für einen KI-Rechtsrahmen und KI-Use Cases in den Netzsektoren vorgestellt und diskutiert worden sind. Den in diesem Jahr begonnen Marktdialog mit den Akteuren in den Netzsektoren will die Bundesnetzagentur als unterstützender Ansprechpartner fortführen. Dies ist auch gerade mit Blick auf kleinere und mittlere Unternehmen wichtig.

Der Bericht zum Marktdialog zum Einsatz von KI in den Netzsektoren hat die Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/ki veröffentlicht. Neben dem Bericht ist auch eine Aufzeichnung des Workshops zu „KI in den Netzsektoren“ verfügbar.

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