2G-Kontrollen: IHK fordert Erleichterungen für Einzelhandel

Die IHK Saarland spricht sich nachdrücklich dafür aus, dem Modell Schleswig-Holsteins zu folgen und Erleichterungen für den saarländischen Einzelhandel bei den 2G-Kontrollen umzusetzen. Dort müssen Einzelhändler vor Ort nicht systematisch und an allen Eingängen den 2G-Nachweis eines jeden Kunden überprüfen, es reichen Stichprobenkontrollen. Mittlerweile hat auch Rheinland-Pfalz beschlossen, im stationären Einzelhandel auf stichprobenartige Kontrollen zu setzen – weitere Bundesländer dürften sich anschließen. „Im Saarland muss die Landesregierung jetzt rasch nachbessern. Nicht nur, weil der Kontrollaufwand bei vielen Händlern ansonsten unverhältnismäßig groß ist. Sondern auch im Sinne fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber den Unternehmen im Nachbarland“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé.

Ausnahmen von der Testpflicht zügig umsetzen

Die IHK appelliert zudem an die Landesregierung, die von Ministerpräsident Tobias Hans angekündigten Ausnahmen von der Testpflicht für Personen mit „Booster-Impfung“ oder aktueller vollständiger Impfung zügig umzusetzen. Thomé: „Erste Erfahrungen zeigen, dass die Testpflicht für Geimpfte erhebliche Frequenz- und Umsatzeinbußen nach sich zieht, insbesondere in der Gastronomie und im Bereich der körpernahen Dienstleistungen. Die noch immer nicht ausreichende Testinfrastruktur verstärkt diesen Effekt noch. Lange Wartezeiten in den Testzentren drücken empfindlich auf die Testbereitschaft und damit auf die Konsumlaune. Diese Barrieren müssen schnell beseitigt werden – unsere Unternehmen sind mehr denn je auf das Weihnachtsgeschäft angewiesen“.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de

Ansprechpartner:
Dr. Mathias Hafner
stv. Geschäftsführer – Pressesprecher
Telefon: +49 (681) 9520-300
Fax: +49 (681) 9520-388
E-Mail: mathias.hafner@saarland.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel