Wasser wird mancherorts knapp (werden)
Der Klimawandel wirkt sich unter anderem zunehmend auf die Niederschlagsmengen und -verteilung aus. Das hat Folgen für die Grundwasserneubildungsraten. Seit mehreren Jahren sind in einigen Regionen Bayerns sinkende Grundwasserpegelstände festzustellen. Die Expertenkommission postuliert, dass durch abnehmende Grundwasserneubildungsraten in wasserarmen Regionen Bayerns, mittelfristig Anpassungsmaßnahmen, beispielsweise auch mit dem Ausbau und Neubau von Talsperren, erforderlich werden. Die Wasserversorger müssen ihre Vorsorge- und Versorgungsstrategie daran ausrichten. Die strukturellen Bedingungen der Wasserversorgung in Bayern erschweren diese notwendigen Anpassungsmaßnahmen. Die besonders kleinteilige Wasserversorgungsstruktur in Bayern hat neben Vorteilen – wie der räumlichen Begrenzung von Schadensereignissen – aufgrund der ständig steigenden technischen und administrativen Anforderungen eben auch Nachteile. Es gilt daher, durch geeignete Formen der Kooperation (z. B. durch interkommunale Zusammenarbeit) die Vorteile der vorhandenen Struktur mit den Anforderungen an eine effiziente und zunehmend komplexere Wasserwirtschaft zu kombinieren.
Wasserschutzgebiete zügig und adäquat ausweisen
Bayern setzt im Vergleich zu anderen Bundesländern auf vergleichsweise kleine Wasserschutzgebiete, unter der Prämisse des allgemeinen flächendeckenden Grundwasserschutzes. In der Folge sind im Bundesdurchschnitt 12 % der Landesfläche als Wasserschutzgebiete ausgewiesen, in Bayern sind es weniger als 5 %. Dazu kommt, dass dauerhaft mehrere hunderte Verfahren zur Überprüfung und Neuausweisung von Schutzgebieten offen sind. Um auch zukünftig einen anforderungsgerechten Trinkwasserschutz gewährleisten zu können, müssen diese Verfahren zügiger abgeschlossen werden. „Wie will ein Land in 19 Jahren klimaneutral werden, wenn es durchschnittlich schon acht Jahre benötigt, um ein Wasserschutzgebiet auszuweisen“, fragt sich Detlef Fischer. Ebenso gilt es, die Ressource Wasser vor einer zunehmenden Flächen- und Rohstoffnutzungskonkurrenz zu schützen. Gewerbliches, land- und forstwirtschaftliches Bauen ist in Wasserschutzgebieten zu vermeiden. Auch diese Forderungen des VBEW unterstützt die Expertenkommission in ihrem Gutachten. Nur durch adäquate Wasserschutzgebiete kann die Ressource Wasser dauerhaft vor anthropogenen Einflüssen geschützt werden.
Wassercent mit zweifelhafter Lenkungsfunktion
Auf Vorschlag der Expertenkommission und mit Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder in seiner Regierungserklärung vom 21.07.2021, soll in Bayern der sogenannte Wassercent eingeführt werden. Ein Wasserentnahmeentgelt, über das eine Lenkungsfunktion hin zu einem sorgsameren Umgang mit der Ressource Wasser erwirkt werden soll. „Grundsätzlich stehen wir der Einführung eines Wassercents kritisch bis ablehnend gegenüber und zweifeln vor allem die angestrebte Lenkungswirkung, hin zu einem sorgsameren Umgang mit der Ressource Wasser, an. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass besonders intensive Wassernutzer wie die Landwirtschaft und vermutlich auch die Industrie durch Ausnahmen privilegiert werden sollen“, erklärt Detlef Fischer. Sollte der Wassercent dennoch eingeführt werden, müssen die möglichst unbürokratisch erhobenen Mittel zielgerichtet für Maßnahmen zur Sicherstellung und zum Schutz der Trinkwasserressourcen eingesetzt werden.
Wasser geht uns alle an!
„Wir müssen die Versorgung mit Trinkwasser jetzt nachhaltig sichern, nicht nur für uns, sondern vor allem auch für künftige Generationen“, mahnt Detlef Fischer. Das gemeinsame Ziel muss eine nachhaltige Nutzung unserer Wasserressourcen sein, im privaten Bereich, aber vor allem auch in der Landwirtschaft und der Industrie. Dazu muss die Bevölkerung für den Wert des Wassers und einen sorgsamen Umgang mit dieser kostbaren Ressource verstärkt sensibilisiert werden. Das müsste doch auch ohne eine künstliche Verteuerung des Wassers hinzubekommen sein.
Der VBEW repräsentiert mit seinen rund 400 Mitgliedsunternehmen die bayerische Strom-, Gas-, Fernwärme-, Wasser- und Abwasserwirtschaft. Als Interessenvertretung vertritt er gemeinsame Anliegen der Mitgliedsunternehmen und ihrer Kunden gegenüber Politik, Wirtschaft, Verwaltung sowie in der Öffentlichkeit. Ziel ist es, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche, zukunftsorientierte, nachhaltige und verbraucherfreundliche Energie- und Wasserversorgung zu schaffen. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen kleine und mittlere, kommunale, private und genossenschaftliche Energie- und Wasserversorgungsunternehmen ebenso wie Konzernunternehmen.
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