Ausgangspunkt ist für uns die selbstverständliche Pflicht der Richterschaft in ihrer Gesamtheit, aber auch in jeder Richterperson, ohne jeden Zweifel für die freiheitlich-demokratische Grundordnung unserer Verfassung und für die Gewaltenteilung einzutreten. Das gilt ebenso für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor der Einstellung in den höheren Justizdienst käme allerdings einer anlasslosen und intransparenten Gesinnungsprüfung gleich. Dies lehnen wir ab. Es bestehen bereits jetzt zahlreiche Möglichkeiten, um angemessen auf den Verdacht rechtsradikaler Haltungen oder Verstöße gegen das Gebot der Verfassungstreue zu reagieren. Ob weitere Instrumente erforderlich sind, bedarf sorgfältiger Prüfung.
Wir sind uns dennoch darüber bewusst, dass Rechtsanwendung nie unpolitisch ist. Sie setzt vielfache Wertungen voraus, die ohne gesellschaftliches Vorverständnis nicht zu leisten sind. Wesentlich ist, dass die Verantwortlichen dabei die Basis unserer Verfassung achten. Es ist Aufgabe unseres Berufsstands, ebenso wie der gesamten Gesellschaft, autoritären, undemokratischen und rassistischen Tendenzen, wo immer sie sichtbar werden, entschieden entgegenzutreten. Die NRV stellt sich den erforderlichen Diskussionen und wird sie weiterführen. Es sollte zur Kultur des Miteinanders in der Justiz gehören, diese Diskussionen auch intern zu führen.
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