Prozesskosten im Diesel-Skandal steigen auf 1,2 Milliarden Euro

Gut sechs Jahre nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals steigen die Prozesskosten weiter an. „Die Aufwendungen der Rechtsschutzversicherer für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten haben sich auf 1,21 Milliarden Euro erhöht“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen am Freitag in Berlin. „Der Dieselskandal bleibt damit das teuerste Schadenereignis in der Rechtsschutzversicherung überhaupt."

Nach den jüngsten Erhebungen der Versicherungswirtschaft nahmen bis Ende Oktober rund 380.000 Kunden ihre Rechtsschutzversicherung im Streit mit Autoherstellern wegen mutmaßlich manipulierter Abgaswerte in Anspruch. Das sind über 25.000 Fälle mehr als im Mai.

„Der Gesamtstreitwert aller über die Rechtsschutzversicherer abgewickelten Diesel-Rechtsschutzfälle ist damit auf 9,8 Milliarden Euro gestiegen“, so Asmussen. „Der durchschnittliche Streitwert pro Diesel-Fall liegt inzwischen bei rund 26.000 Euro.“ Zu Beginn des Diesel-Skandals betrug er noch 22.500 Euro. „Das zeigt, dass zunehmend höherpreisige Fahrzeuge und Premiumhersteller in den Fokus geraten sind“, sagte der GDV-Hauptgeschäftsführer.

Insgesamt bearbeiten die Rechtsschutzversicherer jährlich über vier Millionen Fälle und leisten dafür rund drei Milliarden Euro.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV
Wilhelmstraße 43 / 43G
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2020-5000
Telefax: +49 (30) 2020-6000
http://www.gdv.de

Ansprechpartner:
Christian Ponzel
Telefon: +49 (30) 2020-5901
Fax: +49 (30) 20206604
E-Mail: c.ponzel@gdv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel