Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode ist das Ziel verankert, Genossenschaften als nachhaltige und krisenfeste Unternehmensform in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen zu stärken. Die Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht sind überwiegend eine Fallsammlung und erfüllen diese Aufgabe nicht. Dazu Holzenkamp: „Der Eingriff in genossenschaftsrechtliche demokratische Strukturen, vor allem in Lieferverhältnisse oder Kündigungsfristen, schränkt die gesetzlich verankerten Möglichkeiten, die das Genossenschaftsgesetz bietet, ein. Die politisch angestrebte Stärkung von Genossenschaften wird damit nicht erreicht.“
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.766 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,5 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.
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