Die „Kummerkasten“ der Patienten

Jeder, der schon einmal im Krankenhaus gelegen hat, weiß um die Ausnahmesituation, in der man sich da befindet. Umso dankbarer ist man für jedes gute Wort, für jedes informative Gespräch – nicht nur in medizinischen Fragen. Mit ihren Sorgen und Nöten, mit Anregungen und mit Fragen können sich die Patienten vertrauensvoll an die sogenannten „Patientenfürsprecher“ wenden, die vom Kreistag des Vogelsbergkreises gewählt werden.

Heinrich Kauck ist erneut Patientenfürsprecher in der Helios Klinik Oberwald in Grebenhain, sein Stellvertreter ist Stefan Schmelz. Willi Zinnel übernimmt diese Funktion erneut im Kreiskrankenhaus in Schotten. Neue Patientenfürsprecherin im Kreiskrankenhaus in Alsfeld ist Inge Döring.

Kreisbeigeordneter Schäfer, der den Patientenfürsprechern auch im Namen von Landrat Manfred Görig zu ihrer Wahl gratulierte, wies auf deren wichtige Funktion hin: „Patientenfürsprecher sind in unseren Krankenhäusern nicht mehr wegzudenken. Sie sind der Kummerkasten unserer Patienten.“

Dafür braucht es nicht nur Zeit, sondern auch „eine hohe soziale Kompetenz“, unterstrich Schäfer und dankte Döring, Zinnel, Kauck und Schmelz für ihr Engagement, ehe er sie für die Dauer der jetzigen Kreistags-Legislaturperiode zu Ehrenbeamten auf Zeit ernannte.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
https://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Sabine Galle-Schäfer
Pressesprecherin
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: sabine.galle-schaefer@vogelsbergkreis.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel