Probleme mit Kontrollen und Unterkünften
"3G am Arbeitsplatz klingt auf den ersten Blick prima, ist aber gerade für Bauunternehmen im Gegensatz zur stationären Industrie sowie mit Blick auf den Einsatz von Nachunternehmern ein bürokratisches Monster", klagt Michael Gilka. Unter den Mitgliedsbetrieben der BVMB seien Firmen, die bis zu 1000 oder mehr Mitarbeiter hätten. Gehe man davon aus, dass rund ein Fünftel gemäß der allgemeinen Quote in Deutschland davon ungeimpft sei, könne es sein, dass die Firma in der Früh, bevor die Kolonnen auf die Baustelle fahren oder spätestens auf der Baustelle unter Umständen hunderte Mitarbeiter prüfen müsse, ob sie einen negativen Testnachweis haben. "Das behindert Dir jeden Baustellenablauf komplett und ist gerade für Baufirmen kaum umsetzbar", berichtet der Verbandsvertreter aus Erfahrungen der Mitgliedsfirmen Ein weiteres Problem haben die Baufirmen laut Gilka bei Auswärtsbaustellen: "Wegen der 2G-Regel in Hotels ist es kaum noch möglich, für Ungeimpfte Unterkünfte zu finden. Man kann dann allerdings diese Mitarbeiter nicht einfach nach Hause schicken." Vorher müsse der Arbeitgeber alles versuchen, doch noch eine geeignete Bleibe zu finden – oder die Ungeimpften beispielsweise auf einer heimatnahen Baustelle einzusetzen. "Das ist zum einen organisatorisch kaum machbar und wäre zum anderen für die Geimpften eine Benachteiligung, weil sie dann alleine die weiter entfernten Baustellen mit nötigen Übernachtungen stemmen müssten", so Gilka weiter. Würde dann ein Betrieb einen Mitarbeiter unbezahlt nach Hause schicken, "würde das mit Sicherheit vor dem Arbeitsgericht enden".
BVMB befürchtet Abwerbung von Fachkräften
Organisatorische Probleme im Baustellenablauf sind für die BVMB nicht der einzige Grund, sich für eine allgemeine Impfpflicht stark zu machen. Auch das Thema Fachkräfte bewegt den Verband, so Gilka: "Ich befürchte auch, dass über das Thema 3G am Arbeitsplatz verstärkt ein Abwerben von Fachkräften in andere Branchen mit stationärer Produktion ins Rollen kommt. Die Umsetzung der Infektionsschutzziele darf nicht maßgeblich auf die Arbeitgeber zu deren Lasten verteilt werden. Die Politik muss hier deutlich das Heft selbst in die Hand nehmen und sich trauen, eine Impfpflicht einzuführen." Nicht zuletzt – konstatiert die BVMB – ist es auch im Interesse aller Arbeitgeber, dass mit einer allgemeinen Impfpflicht ein besserer Schutz vor Ansteckungen und schweren Verläufen durch das Corona-Virus für die Beschäftigten in den Betrieben erreicht werden kann.
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