Die Entscheidung ist Grundlage für die Festlegung der Briefentgelte der Deutschen Post AG in den nächsten drei Jahren, die auf Antrag der Deutschen Post AG voraussichtlich im Dezember erfolgen wird.
Zusammensetzung des Preiserhöhungsspielraums
Die Bundesnetzagentur hat für den Zeitraum bis 31. Dezember 2024 einen Preiserhöhungsspielraum von 4,6 Prozent ermittelt. Dieser ergibt sich aus der Differenz der Inflationsrate in Höhe von 3,25 Prozent und der Produktivitätsfortschrittsrate von minus 1,35 Prozent. Für die Höhe des Preisniveaus ist in diesem Verfahren vor allem der erwartete Anstieg der Verbraucherpreise maßgebend. Im Vergleich zu der am 6. Oktober 2021 veröffentlichten beabsichtigten Entscheidung haben sich keine Änderungen beim Preissetzungsspielraum ergeben.
Die in diesem Verfahren ermittelte Preisänderungsrate in Höhe von 4,6 Prozent, liegt deutlich unter derjenigen für die vergangene Preisperiode, die noch 8,86 Prozent betrug.
Briefentgelte können nun beantragt werden
Die Deutsche Post AG kann den ermittelten Preiserhöhungsspielraum auf die im Price-Cap enthaltenen Produkte verteilen und zur Genehmigung vorlegen. Dieser gilt zum Beispiel für Standard-, Kompakt-, Groß-, Maxibrief, Postkarte (national und international) sowie für Zusatzleistungen wie Einschreiben, Nachnahme, Wertversand etc..
Die Bundesnetzagentur kann die Briefentgelte auf Antrag innerhalb von zwei Wochen genehmigen, wenn die Vorgaben der Price-Cap-Entscheidung eingehalten werden.
Eine um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereinigte Fassung der Entscheidung wird in der nächsten Woche auf der Website der Bundesnetzagentur abrufbar sein.
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 14-0
Telefax: +49 (228) 14-8872
http://www.bundesnetzagentur.de
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 14-9921
E-Mail: pressestelle@bnetza.de