Nach einer ersten Bewerbung in 2012 hat Hamburg das als national wertvoll eingestufte Kulturdenkmal nun erneut ins Rennen um den Titel Welterbe geschickt und bei der Kultusministerkonferenz (KMK) für eine Bewerbung angemeldet. Die KMK entscheidet 2023 darüber, welche Stätten auf der offiziellen Vorschlagsliste der Bundesrepublik (Tentativliste) zum Welterbe vertreten sein werden und ab 2025 in die offizielle Bewerbungsphase bei der UNESCO einsteigen dürfen. Nur Stätten, die auf dieser Vorschlagsliste verzeichnet sind, können in den kommenden zehn Jahren Anträge auf Eintragung in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt stellen.
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Mit der Sternwarte in Bergedorf besitzt Hamburg ein wissenschafts- und architekturgeschichtliches Kulturdenkmal des frühen 20. Jahrhunderts von internationalem Rang. Das Ensemble mit seiner originalen und noch immer voll funktionsfähigen technischen Ausrüstung macht Wissenschaftsgeschichte auch für künftige Generationen erlebbar. Der außergewöhnliche und universelle Wert der Sternwarte wurde noch einmal nachgewiesen und wir sind überzeugt, dass die Sternwarte in Bergedorf als bedeutendes Denkmal zu den Welterben gehört.“
Katharina Fegebank, Senatorin für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke: „Ich freue mich sehr, dass wir mit der Sternwarte in Bergedorf ein herausragendes Aushängeschild für Hamburg besitzen. Die Bergedorfer Sternwarte ist in ihrer Doppelfunktion einmalig: Einerseits befindet sich dort bis heute ein Universitätsstandort, der Wissenschaftler:innen aus aller Welt für hervorragende Grundlagenforschung in der Astronomie und Astrophysik bekannt ist, und andererseits stellt das historische Gebäude ein bedeutendes Kultur- und Technikdenkmal dar. So bildet das vielfältige Gebäudeensemble in einzigartiger Weise die architektonische, technische und wissenschaftliche Entwicklung ab und zieht noch immer viele Besucher:innen an. Damit ist die Sternwarte ein lebendiges Zeugnis für die Hamburger und weltweite Wissenschaftsgeschichte: Eine Aufnahme als Denkmal des UNESCO Welterbes wäre eine große Auszeichnung für Hamburg und eine großartige Gelegenheit, die Bergedorfer Sternwarte weltweit auf die Karte zu setzen.“
Zum Bewerbungsverfahren
Bereits 2012 wurde die Hamburger Sternwarte bei der Kultusministerkonferenz für die Tentativliste eingereicht. Damals hat der Expertenbeirat um die Beantwortung offener Fragen gebeten und empfohlen, eine gemeinsame Nominierung mit der Sternwarte von La Plata unter der Federführung Argentiniens zu prüfen. Die Stadt Hamburg hat die Nominierung daraufhin überarbeitet und die Empfehlungen aufgenommen. Ab Herbst 2020 wurde der außergewöhnliche universelle Wert in einer umfangreichen Vergleichsstudie mit über 50 Observatorien in 21 Ländern erneut geprüft und der Nominierungsvorschlag auf dieser Basis neu formuliert. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass das Ensemble der Hamburger Sternwarte mit einem Einzelantrag den außergewöhnlichen Wert für die Wissenschafts- und Astronomiegeschichte in der Übergangszeit von klassischer Astronomie zur Astrophysik vollständig und abschließend darstellt. Im Zentrum der Nominierung stehen das bauliche Ensemble der Anlage mit seiner historisch-technischen Ausstattung und die Bedeutung für die wissenschaftliche Forschung sowie sein herausragender Beitrag zum theoretischen wie technischen Erkenntnisfortschritt.
Die aktuelle Tentativliste der Bundesrepublik läuft noch bis 2024. Die jetzt neu gemeldeten Stätten werden auf die Liste ab 2025 verteilt, über die Reihenfolge entscheidet die Kultusministerkonferenz. Derzeit stehen weltweit sieben neuzeitliche Sternwarten auf der Welterbeliste.
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