Aktuelle Information für das bayerische Verbundgebiet

Die Bayerische Staatsregierung hat die Regelung zur sogenannten Krankenhausampel verschärft. Ab sofort gilt damit einhergehend auch wieder eine FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn.

Die Maskenpflicht im ÖPNV ist durch die Bay­e­rische Infektionsschutz­maßnahmen­verordnung geregelt. In ihrer Kabinettssitzung am 3.11.2021 hat die Bayerische Staatsregierung die Re­ge­lungen zur so­ge­nannten Kran­ken­hausampel verschärft. Diese gelten ab sofort.

Mindeststan­dard für die Maskenpflicht sind medizinische Masken (OP-Masken). Schaltet die Ampel auf Gelb, besteht in den öf­fent­lichen Ver­kehrs­mit­teln wieder eine FFP2-Maskenpflicht. Das gilt dann auch für die Warnstufe Rot. 

In­for­ma­ti­onen zum aktuellen Stand der Kran­ken­hausampel in Bayern gibt es im Web unter
www.stmgp.bayern.de/coronavirus/#Aktuell

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