3G-Regel im bodo gilt ab 24. November

Die von Bund und Ländern verabschiedete 3G-Regelung für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird am Mittwoch, den 24. November 2021 in Kraft treten.

Fahrgäste sind ab dann aufgefordert, bei der Benutzung von Bus und Bahn einen der Nachweise „geimpft“, „genesen“, „getestet“ mitzuführen.

Details und aktuelle Entwicklungen gibt es stets unter bodo.de

Mit der ab 24. November 2021 geltenden 3G-Regelung dürfen Fahrgäste den Öffentlichen Personennahverkehr nur noch nutzen, wenn sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Ausgenommen hiervon sind Schülerinnen und Schüler, da diese in der Schule regelmäßig getestet werden. Ein Schülerausweis sollte entsprechend stets mitgeführt werden.

Fahrgäste, die weder geimpft noch genesen sind, müssen bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest oder PCR-Test mit sich führen. Dieser darf bei Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden zurückliegen.

Die Einhaltung der 3G-Regel wird stichprobenhaft überprüft.

 

Maskenpflicht gilt weiterhin

Das bodo-Verbundgebiet umfasst die Landkreise Bodenseekreis, Lindau (B) und Ravensburg. Die Maskenpflicht gilt im gesamten bodo-Gebiet, ist jedoch in den Landkreisen unterschiedlich. Für den bayerischen Landkreis Lindau (B) gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn. Für die Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg gilt es, eine medizinische Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt in Bussen und Bahnen als auch an Bahn- und Bussteigen.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, bei denen das Tragen einer Maske aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist, z.B. Asthmatiker. Ebenfalls ausgenommen ist das Fahrpersonal. Die Fahrerkabinen aller Busse im bodo sind mit Trennschutzwänden ausgestattet.

„Wir bleiben nur mobil, wenn wir aufeinander Rücksicht nehmen. Neben 3G- und Maskenpflicht gilt es auch weiterhin, die Hygienehinweise sowie die Husten- und Nies-Etikette zu beachten. Sofern möglich, sollten Einkaufs- und Besorgungsfahrten auf Zeiten verschoben werden, in denen Berufspendler und Schüler nicht unterwegs sind. Es ist und bleibt eine gemeinsame Anstrengung von uns allen“, so Jürgen Löffler.

Aktuelle Entwicklungen unter bodo.de

Auf der bodo-Webseite sind im Seitenbereich „Serviceportal“ die aktuell gültigen Informationen rund um „Corona im bodo“ abrufbar.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH
Bahnhofsplatz 5
88214 Ravensburg
Telefon: +49 (751) 3614134
Telefax: +49 (751) 3614151
http://www.bodo.de

Ansprechpartner:
Anne Hackert
Marketing, Presse & Assistenz der Geschäftsführung
E-Mail: anne.hackert@bodo.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel