– Der Zugang zur reinen Beitragszusage muss erleichtert werden. Auch jenseits von Tarifverträgen müssen Unternehmen solche Systeme vereinbaren dürfen.
– Betriebsrentenzusagen müssen auch mit einem Garantieniveau unter 100% erteilt werden können. Dauerniedrigzins und hohe Garantien schließen einander aus.
– Bereits erteilte Zusagen müssen zudem für die Zukunft abänderbar sein. Es geht nicht um Betriebsrentenkürzungen, schon erdiente Versorgungsanteile müssen erhalten bleiben. Für zukünftige Arbeitsjahre sollten Betriebsrenten der Mitarbeiter aber mittels reiner Beitragszusagen chancenreicher und generationengerechter gestaltet werden können“, forderte Thurnes.
Als langfristige, auf Nachhaltigkeit angelegte Investoren seien Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung außerdem dazu prädestiniert, das für die anstehenden vielfältigen Transformationsprozesse notwendige Kapital anzusammeln und zu investieren. Gleichzeitig könnten Unternehmen attraktive Versorgungssysteme schaffen um im Wettbewerb um Fachkräfte zu bestehen. Zudem wären längst überfällige Korrekturen der bestehenden bAV, v.a. im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, notwendig, insbesondere beim steuerlichen Rechnungszins für Pensionsrückstellungen. Insgesamt müsse nichts neu erfunden werden, bestehende Möglichkeiten müssten nur besser nutzbar gemacht werden.„Wenn ich feststelle, dass mein Wohnzimmer etwas renovierungsbedürftig ist, dann renoviere ich es und baue nicht einfach ein neues Wohnzimmer ans Haus. Was jedem Eigenheimbesitzer einleuchtet sollte auch den potenziellen Koalitionären einleuchten“, betonte Thurnes.
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