Ziel des Gesetzgebers war es, mit diesem Regelungspaket die Pflege zu stärken. Die Krankenhäuser haben in der Folge in großem Umfang Pflegefachkräfte eingestellt und sind dafür massiv finanziell in Vorleistungen gegangen. Eine Reihe von Krankenkassen verzögert nun die Verhandlungen, indem sie immer wieder die Einstellung von Fachkräften in der Pflege in Frage stellen und damit die Kliniken in Richtung Insolvenz treiben, denn es geht je Krankenhaus um Millionenbeträge. Sie dokumentieren damit aber außerdem, dass es ihnen mit einer besseren Personalausstattung in der Pflege nicht ernst sein kann. Hinzu kommen die Pflegepersonaluntergrenzen. Aktuell erleben wir gerade in den Kinderkliniken massive Einschränkungen infolge dieser Vorgaben. Das betrifft leider die schwerstkranken Kinder und die Frühchen in den Perinatalzentren in ganz besonderem Maße.
Der VKD sieht hier den Gesetzgeber in der Pflicht. Das Pflegepersonalstärkungsgesetz und die Regelungen zu den Pflegepersonaluntergrenzen sind für die Praxis das Schlechteste, was in den vergangenen Jahren ins Gesetzblatt gekommen ist. Wir haben das von Beginn an kritisiert und auf die Folgen hingewiesen. Leider wurde das in Berlin nicht zur Kenntnis genommen, obwohl es mit der Pflegepersonalregelung PPR 2.0 eine von allen beteiligten Verbänden erarbeitete Alternative gibt. Diese wurde von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in der VKD-Jahrestagung im Frühjahr mit Verweis auf sein Regelungspaket rundheraus abgelehnt. Hier sollte die noch geschäftsführend im Amt tätige Bundesregierung schnell die eigenen Fehlentscheidungen korrigieren, damit die Krankenhäuser in den kommenden Monaten, in denen Grippe und Erkältungskrankheiten, eventuell auch die Zahl der Coronapatienten, wieder zunehmen, die Versorgung sicherstellen können.
Grundsätzlich ist dieses vom Gesetzgeber selbst geschaffene Chaos aber auch Symptom für ein inzwischen überkomplexes Finanzierungssystem, das aus Sicht des VKD dringend auf den Prüfstand gehört. „Wir brauchen hier ein Update, das die Leistungen der Krankenhäuser – stationär wie ambulant – realistisch abbildet, ihre Notwendigkeit in einer flächendeckenden Versorgung mit Strukturkomponenten bewertet und möglichst keinen Raum für taktische Spielchen lässt, wie wir sie gerade wieder erleben. Wie soll man ein Krankenhaus so verlässlich führen? Der VKD weist nochmals darauf hin, dass für viele Krankenhäuser eine verlässliche Finanzierung nicht einmal für 2020 geregelt ist, obwohl die Verhandlungen prospektiv zu führen sind. Von 2021 gar nicht zu reden. Das geht gar nicht!
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