Verkehrsvertrag für zunächst zwei Jahre
Für die bisherigen Abellio-Leistungen in Baden-Württemberg soll im Zuge einer Notmaßnahme gemäß europäischem Vergaberecht ein für zwei Jahre geltender Verkehrsvertrag aufgesetzt werden. Bis zum Ablauf dieses Vertrags möchte das Land Baden-Württemberg die Verkehrsleistungen dann über eine Ausschreibung wieder im Wettbewerb vergeben, an dem sich auch die SWEG beteiligen kann.
Wie geht es weiter
Im nächsten Schritt soll zwischen Land und SWEG eine Rahmenvereinbarung für die notwendigen Regelungen geschlossen werden. Über diese sowie den Interims-Verkehrsvertrag muss dann der SWEG-Aufsichtsrat entscheiden. Nach Abschluss der Investorenvereinbarung entscheidet die Gläubigerversammlung über den Insolvenzplan. Dann kann das Insolvenzgericht den Beschluss hierüber fassen. Sofern bis Ablauf einer zweiwöchigen Frist keine Beschwerden eingelegt werden, wird der Planbestätigungsbeschluss rechtskräftig. Danach gehen die Gesellschaftsanteile an die SWEG über. Die SWEG ist bestrebt, den Übergang für die Fahrgäste möglichst unauffällig zu gestalten.
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH ist ein Unternehmen mit Hauptsitz in Lahr/Schwarzwald, das in Baden-Württemberg und teilweise angrenzenden Gebieten Busverkehr im Stadt- und Überlandverkehr sowie Schienengüter- und Schienenpersonennahverkehr betreibt. Im Jahr 2018 ist die Verschmelzung mit der Hohenzollerischen Landesbahn (HzL) mit Sitz in Hechingen vollzogen worden. Bei der SWEG arbeiten mehr als 1300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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