Stellenmeldepflicht: Es braucht endlich Verbesserungen

Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten hat eine Rekordlänge erreicht. Im Jahr 2021 hatten die stellenmeldepflichtigen Berufsarten rund 14,7 Prozent der Erwerbstätigen erfasst, im Jahr 2022 werden es neu 19,8 Prozent sein. Das zeigt die am Freitag vom Seco veröffentlichte Liste. Von der Stellenmeldepflicht betroffen sind auch Berufe des Bauhauptgewerbes, was einen Widerspruch zum generellen Fachkräftemangel auf den Schweizer Baustellen darstellt. Es braucht Anpassungen, wenn die Stellenmeldepflicht weiterhin als wirkungsvolles und seriöses Instrument gelten soll.

Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten ist mit 48 Berufsarten erschreckend lang. Allein im Bauhauptgewerbe fallen etliche Berufe mit offensichtlichem Fachkräftemangel 2022 erneut unter die Stellenmeldepflicht, allen voran Strassenbauer, Tunnelfacharbeiter, Gleisbauer sowie Kranführer und Baumaschinenführer. Grundproblematik ist, dass bei der heutigen Datenerfassung der Stellenmeldepflicht kein Unterschied gemacht wird zwischen Fachkräften mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ, Fachkräften mit Eidgenössischem Berufsattest EBA und unqualifizierten Mitarbeitenden ohne Kompetenznachweis. Letztere Gruppe sorgt über alle Branchen hinweg mit ihrer überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit dafür, dass die ganze Berufsart den Stellenmeldepflicht-Schwellenwert von fünf Prozent überschreitet und somit selbst Berufe mit nachweislichem Fachkräftemangel meldepflichtig werden.

Der Schweizerische Baumeisterverband appelliert einerseits an das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco und das Bundesamt für Statistik BfS, anderseits aber auch an das Eidgenössische Parlament, gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden Lösungswege für eine praxistaugliche Stellenmeldepflicht anzugehen. Denn die heutigen Mängel in der Methodik sowie die für den eigentlichen Zweck wirkungslosen, aber bürokratischen Grunddefinitionen drohen das Instrument der Stellenmeldepflicht nachhaltig zu schädigen.

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