Das revidierte Gleichstellungsgesetz (GlG), das am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, verpflichtet Unternehmen mit 100 und mehr Mitarbeitenden, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, diese überprüfen zu lassen und die Resultate intern und extern zu publizieren.
Lohngleichheit bei der SZKB
Die Analyse des Lohngefüges basiert auf dem Referenzmonat April 2021. Das Ergebnis zeigt ein sehr erfreuliches Bild. Bei der SZKB gibt es keinen Geschlechtseffekt. Der festgestellte bereinigte Lohnunterschied liegt mit 2.2% deutlich unterhalb des Toleranzwertes von 5.0%. Somit liegt keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor. Chancengleichheit gewährleistet Die SZKB stärkt weibliche und männliche Talente über ein professionelles Talentförderungsprogramm. Susanne Thellung stellt fest: «Uns ist ein hoher Frauenanteil wichtig. Talente entwickeln sich besonders gut in gemischten Gruppen, diese sind auch im Alltag wichtig, und zwar in allen Gebieten, sei es in der IT oder in der Kundenberatung.» Chancengleichheit ist für die SZKB auch bei der Rekrutierung zentral und Teilzeitpensen in den meisten Fällen möglich.
Im Arbeitsprozess bleiben
Die SZKB möchte Frauen im Arbeitsprozess halten. Dazu braucht es unterstützende Angebote. Als führende Arbeitgeberin gewährt die SZKB Betreuungsbeiträge für die externe Kinderbetreuung. Dank dieser Unterstützung entsteht ein Anreiz, überhaupt externe Kinderbetreuung in Anspruch zu nehmen, weil dadurch das Familienbudget weniger stark belastet wird. «Damit zählt die SZKB zu den wenigen Banken in der Schweiz, die ihre Mitarbeitenden in der Vereinbarkeit von Elternschaft und Erwerbsarbeit mit Betreuungsbeiträgen unterstützen», sagt Susanne Thellung. Nicht nur Frauen haben die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten, auch für Männer sind je nach Funktion Teilzeitkarrieren möglich. Gesellschaftlich gesehen ist bezüglich der Offenheit solcher Formen noch viel Potenzial vorhanden.
Die Lohngleichheit bei der SZKB ist gemäss CEO Susanne Thellung eine direkte Folge des Vergütungsmodells der SZKB: «In diesem System spielt das Geschlecht explizit keine Rolle. Mit einer Analyse der Löhne nach der Salärrunde überprüfen wir, dass das System in der Praxis korrekt umgesetzt wird.» Die SZKB wird die Lohngleichheitsanalyse deshalb auch in Zukunft periodisch durchführen und die Resultate veröffentlichen.
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