Zu den gewählten Vollversammlungsmitgliedern geht es hier: https://ehrenamt.ihk-bonn.de/gewaehlten
Die Mitglieder der Vollversammlung wurden in freier, gleicher, und geheimer Wahl gewählt. Wahlberechtigt waren alle IHK-zugehörigen Unternehmen, die in der Wählerliste eingetragen waren. Sie hatten jeweils eine Stimme. In allen 12 Wahlgruppen, die nach Branchen zusammengesetzt sind, standen mehr Kandidierende als zu vergebende Sitze zur Wahl. Bei sechs Wahlgruppen erfolgte eine Unterscheidung nach Unternehmen bis zu und über 20 Mitarbeitenden. Erstmals fand keine Trennung der Wahlgruppen zwischen der Bundesstadt und dem Rhein-Sieg-Kreis statt.
Alle fünf Jahre werden die ehrenamtlichen Unternehmensvertreterinnen und Unternehmensvertreter für die Vollversammlung, das höchste Entscheidungsgremium der IHK Bonn/Rhein-Sieg, gewählt. Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der Kammerarbeit. Außerdem wählt sie aus ihren Reihen die/den Präsidentin/en und die Vizepräsidenten/innen der IHK.
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