In diesen Tagen hat die Handwerkskammer Karlsruhe zum 55. Mal Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt: Daniel Gärtner für das Maurer- und Betonbauer-Handwerk, Dieter Scheuermann für das Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk. Die beiden haben gemeinsam, dass sie einen Meisterbetrieb in zweiter Generation führen. Beide haben erfolgreich das Bestellverfahren zum Sachverständigen durchlaufen und die Fachgremien beim Nachweis der besonderen Sachkunde überzeugt.
Handwerkskammerpräsident Joachim Wohlfeil dankte für die Bereitschaft, das Sachverständigenamt zu übernehmen: „Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger haben Sie nach dem Gesetz eine besondere Stellung. Bei der Sachverständigenauswahl durch die Gerichte werden Sie bevorzugt“, so Wohlfeil in seinen Ausführungen. Walter Bantleon, Leiter der Bereichs Recht, machte deutlich, dass sich aus der Vereidigung nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten ergeben. „Sie begleiten ein öffentliches Amt und Ihre Bestellung erfolgt in öffentlichem Interesse. Daraus ergibt sich die Pflicht zur Gutachtenerstattung“. An oberster Stelle stehe die gewissenhafte, neutrale Aufgabenerfüllung und unparteiische Gutachtenerstellung. Philipp Maag, der das Sachverständigenwesen bei der Kammer betreut, wies auf die Verpflichtung der Sachverständigen zur Weiterbildung hin. Während der gesamten Dauer der Bestellung, gelte es, die Fachkunde und Befähigung zu aktualisieren. Er verwies auf fachspezifische Angebote der Fachverbände und die von der Handwerkskammer organisierten Sachverständigentage und Auffrischungskurse.
Bei der Handwerkskammer Karlsruhe sind mit Stand zum Ende September insgesamt 151 Sachverständige in 34 zulassungspflichtigen, 10 zulassungsfreien Handwerken und einem handwerksähnlichen Gewerbe bestellt.
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