BLKG macht den Weg frei für drei bedeutsame Schienenprojekte im Rheinischen Revier

Mit großer Freude haben der Nahverkehr Rheinland (NVR) und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) die Entscheidung des Bund-Länder-Koordinierungsgremiums (BLKG) zur Kenntnis genommen, die Projekte „Ausbaustrecke Aachen – Köln“, „S-Bahn-Netz Rheinisches Revier, Abschnitt Ost“ und „S-Bahn Köln, Köln – Mönchengladbach“ zu priorisieren. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Realisierung und zum Planungsstart der drei Infrastrukturprojekte getan. Eine Umsetzung ist nun bis zum Jahr 2038 im Rahmen des Braunkohlenausstiegs möglich.

Im Bund-Länder-Koordinierungsgremium sprechen sich der Bund und die Braunkohleländer über strukturpolitische Maßnahmen zur Begleitung des Kohleausstiegs ab. Für die drei Projekte werden nun aus Mitteln des Investitionsgesetzes Kohleregionen rund 1,85 Milliarden Euro bereitgestellt.

„Die Entscheidung des BLKG ist ein klares Votum für drei äußerst bedeutsame Infrastrukturvorhaben in der Region. Ich freue mich sehr, dass die Finanzierung damit auf den Weg gebracht ist. Von den Projekten werden nicht nur das Rheinische Revier, sondern das komplette Rheinland und das Ruhrgebiet Vorteile haben. Mein Dank gilt dem BLKG sowie dem Land NRW und dem VRR für die gute und zielgerichtete Zusammenarbeit“, so NVR-Geschäftsführer Dr. Norbert Reinkober.
Dem schließt sich VRR-Geschäftsführer Ronald R. F. Lünser an: „Der Ausbau des S-Bahn-Netzes Rheinisches Revier ermöglicht optimierte Verbindungen im Städtedreieck Düsseldorf, Köln, Aachen. Durch ein verbessertes Nahverkehrsangebot und eine Taktverdichtung profitieren auch der Rhein-Kreis Neuss und der Rhein-Erft-Kreis, deren ÖPNV-Anbindung dadurch optimiert wird.“

Hier eine Beschreibung der drei Projekte:
• Um die Leistungsfähigkeit der Strecke „Aachen – Köln“ zu erhöhen, ist ein Ausbau geplant. Dabei müssen Fernverkehr, transeuropäischer Güterverkehr und schneller Regionalverkehr gebündelt und von langsameren Verkehren entflochten werden. Zu den geplanten Ausbauten gehören z.B. die Erweiterung des Burtscheider Viadukts in Aachen um ein drittes Gleis sowie Überwerfungsbauwerke in Langerwehe und Stolberg.
• Beim Projekt „S-Bahn Köln, Köln – Mönchengladbach“ wird die ÖPNV-Anbindung des Rheinischen Reviers (Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Stadt Mönchengladbach) an die Oberzentren Köln und Mönchengladbach optimiert. Geplant ist ein 20-Minuten-Takt der S-Bahn Köln – Grevenbroich mit einer stündlichen Weiterführung nach Mönchengladbach. Für dieses S-Bahn-Projekt haben NVR und VRR bereits eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. In Köln-Bocklemünd, Pulheim-Gewerbepark und Grevenbroich-Süd sollen neue S-Bahnstationen gebaut werden.
• Durch den Ausbau des „S-Bahn-Netz Rheinisches Revier, Abschnitt Ost“ mittels Taktverdichtung und verbessertem Nahverkehrsangebot und die Anbindung an das Oberzentrum Düsseldorf wird die ÖPNV-Anbindung des Rheinischen Reviers (Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis) optimiert.

Der nächste Schritt zur Umsetzung der drei Projekte ist nun die Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen der Deutschen Bahn und dem Bund. Diese wird in Kürze erwartet.
Grundvoraussetzung für die Realisierung der drei Projekte ist der Ausbau der Kölner „Westspange“. Bund und Land hatten sich vor kurzem auf eine Realisierung des Großprojektes geeinigt, durch das sich die stark belastete Schieneninfrastruktur im Rheinland deutlich verbessern wird. Dabei hat sich das Land Nordrhein-Westfalen bereit erklärt, maximal 900 Millionen Euro bis 2038 zur Verfügung zu stellen. Der Gesamtwertumfang der Westspange beträgt aktuell rund 2,3 Milliarden Euro.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Nahverkehr Rheinland GmbH
Glockengasse 37 – 39
50667 Köln
Telefon: +49 (221) 20808-0
Telefax: +49 (221) 20808-40
http://www.nvr.de

Ansprechpartner:
Holger Klein
Pressesprecher
Telefon: +49 (221) 20808-47
E-Mail: holger.klein@nvr.de
Dino Niemann
stellvertretender Pressesprecher
Telefon: +49 (209) 1584418
E-Mail: presse@vrr.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel