Ab November: neuer Bußgeldkatalog

Rund eineinhalb Jahre hat es gedauert, bis der zuvor wegen eines Formfehlers zurückgezogene Bußgeldkatalog in einer modifizierten Version verabschiedet wurde. Nun hat der Bundesrat dem neuen Bußgeldkatalog zugestimmt. Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS), Deutschlands drittgrößter Automobilclub, hat die Details der Änderungen und Neuerungen.

Am 08. Oktober 2021 hat der Bundesrat einstimmig einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) zugestimmt. Derzeit wird die Verkündung im Bundesgesetzblatt vorbereitet, so dass die Änderungen der Geldbußen und Fahrverbote voraussichtlich zum 01. November 2021 wirksam werden. Vor allem Raser und Falschparker müssen sich auf deutlich härtere Sanktionen einstellen. Insgesamt soll die Sicherheit im Straßenverkehr allgemein, besonders aber für den Rad- und Fußverkehr verbessert werden. „Schon immer liegt unserem Automobilclub die größtmögliche Sicherheit aller Straßenverkehrsteilnehmer am Herzen. Daher begrüßen wir es ausdrücklich, dass mit der Bußgeldkatalog-Novelle Kernthemen wie die Bildung von Rettungsgassen, die Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs und die Einbremsung von Rasern künftig eine stärkere Gewichtung erhalten und entsprechend strikter geahndet werden. Wir sind überzeugt, dass die Maßnahmen dazu beitragen werden, den Straßenverkehr sicherer zu machen“, so die Verkehrsexperten des Münchner Automobilclubs KS e.V.

Rettungsgasse

Künftig wird die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse genauso geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse – hier sind 200 bis 320 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zusätzlich zwei Punkte in Flensburg vorgesehen.

Parken und Halten

Auch unerlaubtes und behinderndes Parken sowie Halten in verschiedenen Verkehrssituationen wird künftig nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur stärker geahndet. So sieht die BKatV-Novelle abschreckende Geldbußen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das jetzt auch unerlaubte Halten auf Schutzstreifen sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe vor – hier werden bis zu 110 Euro fällig. Bei schweren Verstößen droht zusätzlich ein Punkt im Fahreignungsregister. Sprich immer dann, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt, wird der Verkehrssünder mit einem Punkt in Flensburg bestraft.

Auch wer unberechtigt auf einem für spezielle Zwecke vorgesehenen Parkplatz parkt, muss mit höheren oder neu eingeführten Bußgeldern rechnen: Beim unberechtigten Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz, auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge oder für Carsharing-Fahrzeuge fallen künftig jeweils 55 Euro an. Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve schlägt in Zukunft mit 35 Euro zu Buche, ein allgemeiner Halt- und Parkverstoß mit bis zu 25 Euro.

Sonstige Regelverstöße

Des Weiteren wird mit dem neuen Bußgeldkatalog auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. Auch sogenanntes Auto-Posing, also das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie unnützes Hin- und Herfahren, wird mit bis zu 100 Euro sanktioniert. Neu auch, um den oft besonders schweren Unfällen zwischen abbiegenden Lastern und Fußgängern oder Radfahrern, die weiter geradeaus unterwegs sind, vorzubeugen: Kraftfahrzeuge über 3,5 t dürfen innerorts künftig nur in Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) rechts abbiegen. Bei Verstößen stehen bis zu 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg an. Daneben sieht die BKatV-Novelle laut Verkehrsministerium die Anpassung weiterer Geldbußen vor, wie beispielsweise für Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw. Aussteigen oder fehlerhafte Abbiegevorgänge.

Geschwindigkeitsverstöße

Darüber hinaus werden Fahrerinnen und Fahrer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen künftig deutlich stärker zur Kasse gebeten. Innerorts kostet für Pkw bis 3,5 t eine Überschreitung bis 10 km/h dann 30 anstatt wie bisher 15 Euro. Wer 11 bis 15 km/h zu schnell fährt, muss 50 Euro zahlen, bei 16 bis 20 km/h fallen 70 Euro an. Ab 21 km/h fällt neben 115 Euro zusätzlich ein Punkt in Flensburg an. Bei 26 bis 30 km/h Überschreitung kann es zusätzlich zu 180 Euro Bußgeld und einem Punkt zu einem Monat Fahrverbot kommen. Wer mehr als 70 km/h innerorts zu schnell fährt, muss ein Bußgeld von 800 Euro, 2 Punkte sowie 3 Monate Fahrverbot in Kauf nehmen. Außerorts sind die Sanktionen ähnlich, wenn auch die Bußgelder geringfügig niedriger. Unter https://www.ks-auxilia.de/automobilclub/hilfe-im-strassenverkehr/strafen-bei-verkehrsverstoessen/ gibt es einen kurzen Überblick zum neuen Bußgeldkatalog.

Über den KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.

Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) ist mit mehr als 700.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Er ist seit Jahrzehnten Mitglied der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und zählt zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Auf europäischer Ebene ist der KS zudem Gründungsmitglied des EAC (European Automobile Clubs). Das Ziel ist eine europaweit sichere und nachhaltige Verkehrspolitik. Mit seinen Töchtern AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen – von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen -, die aufgrund von Leistung und Preis in den vergangenen Jahren viele Rankings gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksgeschäftsstellen sind rund 180 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei rund 140 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.

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