Nur 27 Kreditinstitute haben überhaupt reagiert und zum Beispiel auf die Frage geantwortet, wie die höchstrichterliche Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher*innen in den einzelnen Häusern umgesetzt wird. So heißt es knapp fünf Monate nach Urteilsverkündung zum Beispiel weiterhin, dass man sich noch in der Prüfung des BGH-Urteils befinde. Außerdem wurde mitgeteilt, dass berechtigte Rückerstattungen nach individueller Prüfung vorgenommen würden. Konkret geht es um die Rückerstattungspraxis zu Unrecht erhobener Entgelte, um die aktuellen Preisforderungen und um das zukünftige Vorgehen in Bezug auf Preis-und Leistungsänderungen.
In der Praxis bedeutet es für Kund*innen, dass auch sie keine weitere Reaktionen ihrer Banken und Sparkassen erhalten oder ihnen mitgeteilt wird, dass ihre geltend gemachten Ansprüche ganz oder teilweise unberechtigt wären. Mitunter wird ein sehr geringer Teilbetrag erstattet. Oder die Verbraucher*innen werden gebeten, auf ihre Forderung ganz oder teilweise zu verzichten. Einen Schritt weiter geht bereits ein Institut, das mit Kündigung des Girokontos reagierte, nachdem nicht auf die berechtigte Forderung verzichtet wurde. „Dieses Vorgehen ist für die Betroffenen aus unserer Sicht völlig inakzeptabel“, kritisiert Heyer dieses Bankenverhalten.
Positive Ausnahmen sollen aber nicht ungenannt bleiben: Die ING teilte in ihrem Antwortschreiben auf die Umfrage gegenüber der Verbraucherzentrale Sachsen mit, dass sie frühere Entgelterhöhungen ausgesetzt habe, ab September Erstattungen vorgenommen würden und wegen zukünftiger Änderungen Kontakt zu den Kunden aufgenommen würde. „Sofern nicht bald auch andere Kreditinstitute diesem Beispiel folgen, werden wir wohl im Interesse des Verbraucherschutzes wieder den gerichtlichen Weg einschlagen müssen“, merkt Heyer an.
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Katharinenstraße 17
04109 Leipzig
Telefon: +49 (341) 69629-0
Telefax: +49 (341) 6892826
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de