Das ist Pflicht: Krankenversicherung
Wer mit dem Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule beginnt, wird in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, können Studenten zunächst kostenlos über die Eltern versichert bleiben. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das in der Regel bis zum Alter von 25 Jahren möglich.
Bei einer privaten Krankenversicherung müssen sich Studenten entscheiden, ob sie privat versichert bleiben möchten oder nicht. Entscheiden sie sich für die private Versicherung, müssen sie sich innerhalb von drei Monaten nach der Einschreibung von der gesetzlichen Kasse befreien lassen. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ist nach Auskunft der ARAG Experten während des gesamten Studiums dann nicht mehr möglich.
Wer als gesetzlich Versicherter das 25. Lebensjahr überschreitet und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist, muss sich in der studentischen Krankenversicherung versichern.
Nebenjob kann Versicherungsschutz kosten
Viele Studenten finanzieren ihr Studium durch Nebenjobs. Doch das regelmäßige monatliche Einkommen in der Vorlesungszeit darf 470 Euro nicht übersteigen, sonst ist der Krankenversicherungsschutz in der Familienversicherung futsch. Wer ausschließlich einen sogenannten 450-Euro-Job ausübt, bei dem reduziert sich die Einkommensgrenze auf eben diese 450 Euro. Angestellte Werkstudent dürfen dagegen 470 Euro zuzüglich 83,33 Euro Werbungskostenpauschale und damit bis zu 553,33 Euro im Monat verdienen, ohne sich selbst krankenversichern zu müssen. Einschränkend weisen die ARAG Experten allerdings darauf hin, dass sie dabei nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen.
Wer nur in den Semesterferien oder nicht länger als drei Monate bzw. 70 Tage im Jahr arbeiten will, darf auch mehr als 470 bzw. 450 Euro verdienen, da dann kein regelmäßiges Einkommen vorliegt. Sofern die Einkommensgrenzen aber überschritten werden, müssen Studenten sich über den Arbeitgeber pflicht- oder freiwillig krankenversichern.
Ein Muss: die private Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung braucht jeder! Sie tritt ein, wenn man jemanden verletzt oder etwas beschädigt – auch im Studium. Denn das kann schnell teuer werden. Studenten sollten prüfen, ob Sie eventuell über einen Familientarif bei ihren Eltern mitversichert sind. Nach Ende der ersten Berufsausbildung beziehungsweise mit dem Erreichen einer im Versicherungsvertrag festgelegten Altersgrenze – in den meisten Fällen 25 Jahre – sollte dann eine individuelle Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von drei bis fünf Millionen Euro abgeschlossen werden. Für Studenten, die noch in der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert sind, ist nach Ende der ersten Berufsausbildung bzw. mit dem Erreichen einer im Versicherungsvertrag festgelegten Altersgrenze – ebenfalls in den meisten Fällen 25 Jahre – eine individuelle Haftpflichtversicherung sinnvoll.
Existenzsichernd: Berufsunfähigkeitsversicherung
Warum diese Versicherung wichtig ist? Um die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu bekommen, muss man nach Auskunft der ARAG Experten mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein. Da Studenten in der Regel bis zu ihrem Arbeitsbeginn keinen Beitrag einzahlen, sollten sie selbst vorsorgen und möglichst früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen: Je jünger man ist, desto geringer sind die Beiträge. Im Ernstfall sichert diese Versicherung später den Lebensunterhalt.
Hausratversicherung
Wer von zu Hause auszieht, sollte über eine eigene Hausratversicherung nachdenken. Vor allem, wenn man wertvolle Gegenstände besitzt, die gegen Schäden durch Feuer, Diebstahl oder Rohrbruch abgesichert werden sollen. Die ARAG Experten raten, auch das Fahrrad mitzuversichern. Hier bietet sich aber auch eine separate Fahrradversicherung an.
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