Diese Neu-Akzentuierung stellt für die Stiftung einen schrittweise eingeleiteten Paradigmenwechsel dar, der sich an der radikalen Notwendigkeit einer schnellen Energiewende orientiert. Traditionell tritt die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE für eine ausgewogene Berücksichtigung verschiedener Interessen ein, insbesondere in der Abwägung zwischen Natur- und Umweltschutz. „Die Stiftung wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Nutzung der Windenergie auf See so naturschutzverträglich wie möglich ausgestaltet wird, der Dringlichkeit des Klimaschutzes muss jedoch Rechnung getragen werden. Ansonsten laufen auch lokale Naturschutzmaßnahmen ins Leere“, ergänzt hierzu Karina Würtz, Geschäftsführerin der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE.
Der neue Raumordnungsplan greift dabei sinnvoll Möglichkeiten für die zukünftige Ko-Nutzung von Flächen durch mehrere Nutzungsformen auf und öffnet die Diskussion dazu. Dies ist aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeiten und zur Effizienzsteigerung unabdingbar. Die bisher praktizierte Ausschließlichkeit in mehreren Bereichen kann aus Stiftungssicht nicht mehr aufrechterhalten werden. So wurde bislang eine Unvereinbarkeit zwischen einzelnen Nutzungsformen angenommen, die nun gemeinsam hinterfragt werden muss.
In den kommenden 5 Jahren bis zur nächsten Fortschreibung der Raumordnung gilt es nun, entsprechende Konzepte zu entwickeln und den Beweis zu erbringen, dass eine smarte Verflechtung von Nutzungsformen auf See möglich ist. „Dabei ist es wichtig, starke Visionen zu entwickeln und über die Ko-Nutzung hinaus auch bereits Multi-Nutzungskonzepte mitzudenken und zu erproben. Es muss auf nationaler und europäischer Ebene ein Dialog zwischen allen Nutzungsformen initiiert werden. Denkverbote können wir uns nicht mehr leisten“, skizziert Karina Würtz die Stiftungsphilosophie für die kommenden Jahre.
Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE wird sich als zentrale Ansprechpartnerin der Offshore-Windenergie und federführende Institution im Bereich praxisnaher Forschung mit in den Prozess einbringen und diesen mitgestalten. Dazu bietet nicht zuletzt das durch die Stiftung zu entwickelnde „Nationale Testfeld Offshore-Windenergie“ vor den Toren Rostocks in der Ostsee große Potenziale.
Hintergrund
Am 01. September tritt der neue Maritime Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee mit der Veröffentlichung durch das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie offiziell in Kraft. Dieser hat die Aufgabe, auf der übergeordneten Planungsebene den Flächenbedarf für die verschiedenen Nutzungsarten festzulegen. Der novellierte Raumordnungsplan schreibt die seit 2009 gültige Fassung fort. Der Konsultationsprozess mit öffentlichen und behördlichen Stakeholdern sowie der europäischen Ebene wurde bereits 2020 eingeleitet.
Die nun gültige Fassung wurde am 04. August durch das Bundeskabinett verabschiedet und durch das federführende zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) per Rechtsverordnung erlassen.
Die nun in Kraft getretene Raumordnung hat damit auch Gültigkeit für die erste Flächenauktion im zentralen Modell, deren Frist zur Einreichung von Geboten ebenfalls am 01. September endet und deren Ergebnisse in der Branche mit Spannung erwartet werden.
Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE wurde 2005 zur Förderung des Umweltund Klimaschutzes durch eine verbesserte Erforschung und Entwicklung der Windenergie auf See gegründet. Sie hat sich als eine überparteiliche, überregionale und unabhängige Einrichtung zur Unterstützung der OFFSHOREWINDENERGIE in Deutschland und Europa etabliert. Die Stiftung ist Kommunikationsplattform für Akteure aus Politik, Wirtschaft und Forschung, dient dem Wissensaustausch und versteht sich als Ideengeber. Gleichzeitig bündelt sie die verschiedenen Interessen und vertritt sie gegenüber Politik, Öffentlichkeit, Wirtschaft und Wissenschaft.
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