Nach Art. 82 der DSGVO hat jede Person, der wegen Verstoßes gegen die Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz gegen die Verantwortlichen. „Unserem Mandanten ist durch eine vermeidbare Sicherheitslücke bei Facebook ein solcher immaterieller Schaden entstanden. Durch die Sicherheitslücke sind Unbefugte an die persönlichen Daten gelangt. Wir fordern für unseren Mandanten von Facebook daher Schadenersatz in Höhe von 4.500 Euro“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron.
Der Kläger ist bei Facebook seit mindestens 2017 als Nutzer registriert. Erst im April 2021 erfuhr er von einer Datenpanne bei Facebook im Jahr 2019. Unbekannte Dritte hatten eine Sicherheitslücke ausgenutzt und sind mittels Scraping an persönliche Daten der Nutzer gelangt. Der Kläger zählt zu den Betroffenen. Name, Telefonnummer und möglicherweise weitere persönliche Daten sind in die Hände der Hacker gefallen. Die Datenpanne kann enorme Folgen haben: Hackerangriffe per SMS, Phishing, Spam bis hin zum Identitätsdiebstahl können dadurch ermöglicht werden. Die Betroffenen können außerdem ihrer Identität im Internet beraubt oder ihre Daten zur Profilbildung genutzt werden. Rechtsanwalt Cocron: „Die Sicherheitslücke wäre mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern gewesen. Facebook hat daher die Verletzung der Datensicherheit verschuldet.“
Facebook hat nach Überzeugung von CLLB Rechtsanwälte gleich gegen mehrere Pflichten der DSGVO verstoßen. „Aufgrund der großen Risiken durch den Datendiebstahl hätte unser Mandant sofort von Facebook informiert werden müssen, auch um selbst geeignete Schutzmaßnahmen wie Änderung von Passwörtern oder Sperrung von Zugängen zu ergreifen. Bis heute hat es keine entsprechende Mitteilung von Facebook gegeben. Damit liegt ein klarer Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung vor“, so Rechtsanwalt Cocron. Zudem ist Facebook auch seinen Auskunftspflichten bezüglich der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht hinreichend nachgekommen.
Durch die Datenschutzverletzung hat der Kläger die Kontrolle über seine personenbezogenen Daten verloren und muss zudem befürchten, Opfer von Betrugsversuchen zu werden. „Daher machen wir Schadenersatzansprüche gegen Facebook wegen Verstoßes gegen die DSGVO geltend“, sagt Rechtsanwalt Cocron.
Mehr Informationen: https://www.cllb.de/facebook-hack-facebook-daten-gestohlen-jetzt-schadensersatzansprueche-pruefen/
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (30) 28878960
Fax: +49 (30) 288789620
E-Mail: kanzlei@cllb.de