Ab heute erhalten Eltern, deren Nachwuchs mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren wird, einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Kommt das Baby acht Wochen zu früh, gibt es nach Auskunft der ARAG Experten zwei weitere Monate Elterngeld, bei zwölf Wochen drei Monate und bei sechzehn Wochen gibt es vier Monate zusätzlich Elterngeld. Ein weiterer Teil der Elterngeld-Reform , die ab heute in Kraft tritt, ist die Anhebung der zulässigen Arbeitsteilzeit, so dass nun eine Vier-Tage-Woche möglich ist: Während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit dürfen Eltern nun 32 statt 30 Wochenstunden arbeiten. Darüber hinaus wird der Partnerschaftsbonus erweitert und kann bezogen werden, wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Können Eltern aufgrund der Pandemie nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten, müssen sie den Partnerschaftsbonus nach Information der ARAG Experten nicht zurückzahlen. Diese Corona-Sonderregelung wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
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