Landgericht spricht Verbraucher im Fiat-Abgasskandal nagelneues mangelfreies Wohnmobil von Hymer zu

Sensation am Landgericht Oldenburg im Diesel-Abgasskandal von Fiat-Chrysler. Erstmals hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer mit Urteil vom 2. September 2021 die Neulieferung eines Wohnmobils erstritten. Der Händler muss ein mangelfreies, fabrikneues, typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers Hymer mit gleichartiger und gleichwertiger technischer Ausstattung nachliefern (Az. 4 O 767/21). Der Verbraucher hatte in der zweijährigen Gewährleistung geklagt. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sind solche Klagen die einfachste Art, ein im Abgasskandal verwickeltes Fahrzeug ohne Nutzungsentschädigung abzustoßen. Die Kanzlei rät betroffenen Verbrauchern deshalb zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Inhaber vertreten derzeit den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.

Dr. Stoll & Sauer mit nächstem Diesel-Urteil gegen Fiat-Chrysler

Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil im Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA, jetzt Stellantis) erstritten. Das Landgericht Oldenburg verurteilte dieses Mal den Händler zur Neulieferung eines Wohnmobils – ohne Nutzungsersatz. Hier das aktuelle Urteil kurz zusammengefasst:

  • Der Kläger kaufte im Januar 2020 ein Wohnmobil des Herstellers Hymer für 69.900 Euro. Das Modell Exsis T 768 ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Euronorm 6b ausgestattet. Die Motorkennung lautet: F1AGL411C.
  • Die Multijet-Motoren sind nach Ansicht der Kanzlei so konstruiert worden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach jedem Motorstart deaktiviert wird. Da der Testlauf auf einem Abgasprüfstand nur ca. 20 Minuten andauert, führt die Deaktivierung der Abgasnachbehandlung dazu, dass in der Prüfungssituation der Anschein vermittelt wird, das Fahrzeug würde den für Fahrzeuge der Euro-6-Klasse gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenzwert für NOx-Mengen genügen. Tatsächlich beträgt das reale Abgas-Emissionsverhalten insgesamt das 19-Fache und übersteigt somit beträchtlich den Grenzwert. Das haben mehrere Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe an Wohnmobilen der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 ergeben.
  • Das Gericht folgte dem Antrag von Dr. Stoll & Sauer. Da sich das Fahrzeug noch in der zweijährigen Gewährleistung befindet, war neben Stellantis auch gegen den Händler geklagt worden. Der muss jetzt dem Käufer ein mangelfreies, fabrikneues, typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers Hymer mit gleichartiger und gleichwertiger technischer Ausstattung nachliefern. Stellantis wird darüber hinaus zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
  • Beim Urteil handelt es sich um ein sogenanntes Versäumnisurteil. Der beklagte Händler sowie Stellantis hatten sich zur Klage bisher nicht geäußert. Normalerweise äußern sich die Beklagten nach Versäumnisurteilen zu den Anschuldigungen. Dann urteilt das Gericht erneut. Aus Sicht der Kanzlei dient die Vorgehensweise der Beklagten zur Verschleppung des Verfahrens. Wichtig ist: Die Argumente der Verbraucherkanzlei sind bei Gericht auf fruchtbaren Boden gestoßen und waren substantiiert genug für eine Verurteilung.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In der Gewährleistung raus aus dem Abgasskandal von Fiat-Chrysler

Um als geschädigter Verbraucher im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler/Stellantis und Iveco seine Ansprüche durchzusetzen, gibt es neben der Möglichkeit FCA zu verklagen auch die Chance, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen und so sein manipuliertes Fahrzeug zurückzugeben. Denn jeder Verkäufer ist verpflichtet, seinen Kunden die gekaufte Ware frei von Mängeln zu übergeben. Geschieht dies nicht, haben Verbraucher einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer (§§ 437, 438 BGB). Hier die wichtigsten Fakten zur Gewährleistung:

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits 2019 illegale Abschalteinrichtungen im Fall von VW als Sachmangel eingestuft. Dabei kann sogar die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs am Ende des Verfahrens stehen. Auch dazu gibt es im VW-Fall genügend Beispiele und Urteile. Diese Rechtsprechung greift natürlich auch bei anderen im Abgasskandal verwickelten Herstellern wie Fiat-Chrysler und Iveco.
  • Die Gewährleistungsdauer bei neu gekauften Waren – also auch Fahrzeugen – beträgt 2 Jahre. Bei der Gewährleistung ist es besonders unkompliziert, sein manipuliertes Fahrzeug loszuwerden. Der BGH hat 2019 illegale Abschalteinrichtungen als Sachmangel bezeichnet. Klagt der Verbraucher gegen Fiat-Chrysler, so muss er die vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB erst noch nachweisen. Bei der Gewährleistung genügt das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung, um ans Ziel zu kommen.
  • Verwechselt darf die Gewährleistung nicht mit der Garantie werden. Eine Garantieist eine freiwillige Leistung – meist des Herstellers. Der Garantiegeber verpflichtet sich grundsätzlich zu einem bestimmten Handeln in einem bestimmten Fall. Die Erklärung einer Garantie ist freiwillig und dient dazu, das Vertrauen des Kunden zu stärken. Die Garantie beinhaltet also eine freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers oder des Händlers, die über den Kaufvertrag hinaus geht. 

Die Gewährleistung hingegen ist gesetzlich geregelt und ist daher ein wesentlich stärkeres Instrument im Verbraucherschutz. Bei der Gewährleistungsfrist müssen beim Autokauf verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Bei einer individuellen Prüfung muss der Beginn, die Dauer und das Ende der Gewährleistung genau bestimmt werden. Oftmals stellt sich heraus, dass die Gewährleistung länger dauert als angenommen wurde. Das muss individuell geprüft werden – am besten von einem Rechtsanwalt. In unserem kostenfreien Online-Check lässt sich das schnell erledigen. 

Kleiner Schadensersatz im Abgasskandal von Fiat-Chrysler möglich

Der Abgasskandal im Fiat-Imperium trifft derzeit vor allem die Freunde von Reise- und Wohnmobilen. Viele Verbraucher sind zwar sauer, wollen Fiat-Chrysler zur Rechenschaft ziehen, aber ihr Wohnmobil behalten. Für solche Verbraucher besteht die Möglichkeit auf Kaufpreis-Minderung klagen. Der Bundesgerichtshof hat diese Möglichkeit am 6. Juli 2021 in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer für rechtens erklärt (Az. VI ZR 40/20). Im Abgasskandal von Fiat-Chrysler hat der sogenannte kleine Schadensersatz bereits erstinstanzlich funktioniert. Nach einem Urteil des Landgerichts Stade vom 17. August 2021 muss ein Händler für ein Wohnmobil eine Kaufpreis-Minderung von 25 Prozent herausrücken. Für das Gericht manipuliert der Motor des Wohnmobils P 700 Essentiel von Pilote die Abgasreinigung (Az. 2 O 175/21).

  • Die Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsvorteile und die Herausgabe des Fahrzeugs ist eine mögliche Option des Verbrauchers – der sogenannte große Schadensersatz.
  • Das Fahrzeug kann aber auch behalten werden, betonten die BGH-Richter. Kläger können von Beklagten den Betrag verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben haben – der sogenannte kleine Schadensersatz.
  • Ganz wichtig: Beim kleinen Schadensersatz wird keine Nutzungsentschädigung fällig. Ein enormer Vorteil zum großen Schadensersatz. Dort zehrt je nach Dauer des Verfahrens und den gefahrenen Kilometern das Nutzungsentgelt die Entschädigung auf und die Kläger gehen leer aus.
  • Das Urteil bietet jetzt allen Kunden, die von ihren Fahrzeugherstellern arglistig und vorsätzlich geschädigt worden sind, die Möglichkeit Schadensersatz einzuklagen – unabhängig von den bereits gefahrenen Kilometern.
  • Wie wird nun die Minderung des Kaufpreises ermittelt? „Für die Bemessung dieses kleinen Schadensersatzes ist zunächst der Vergleich der Werte von Leistung (Fahrzeug) und Gegenleistung (Kaufpreis) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich“, heißt es im BGH-Beschluss. Diese Differenz muss ein Gericht feststellen. Das Landgericht Stade ist jetzt von 25 Prozent Minderung ausgegangen.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Das zeigt das aktuelle Urteil erneut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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