Erben, die mehr als 20 Millionen Euro vermacht bekamen, zahlten zuletzt gerade einmal 2,9 Prozent an Erbschaftsteuer. Das zeigen Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung für ZEIT ONLINE. Wer nach Abzug der Freibeträge hingegen nur zwischen 100.000 und 200.000 Euro erbte, musste im Schnitt der Jahre 2015 bis 2018 14,3 Prozent an den Staat abgeben. „Damit wirkt die Erbschaftsteuer in der Praxis regressiv“, sagt der Wirtschaftswissenschaftler Stefan Bach, der die Zahlen berechnete. Das heißt: Wer viel erbt, zahlt einen niedrigen Steuersatz. Wer wenig erbt, einen deutlich höheren.
Eigentlich verlaufen die Erbschaftsteuertarife progressiv. Auf ein zu versteuerndes Vermögen von über 26 Millionen Euro werden in Steuerklasse eins 30 Prozent fällig, auf ein Vermögen bis zu 75.000 Euro dagegen nur sieben Prozent. Die tatsächliche Steuerbelastung werde aber vor allem durch eine Reihe von Ausnahmeregelungen bestimmt, so Stefan Bach, insbesondere wenn Unternehmen von einer Generation zur nächsten vererbt werden. „Die Vergünstigungen für Firmenvermögen sind exzessiv hoch“, sagt Stefan Bach. „Das sägt an der Legitimität der Erbschaftsteuer insgesamt.“
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ZEIT ONLINE GmbH
Buceriusstraße, Eingang Speersort 1
20095 Hamburg
Telefon: +49 (40) 3280-0
Telefax: +49 (40) 3280-5003
http://www.zeit.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.