Aufbauhilfen NRW für betroffene Handwerksunternehmen

Die Landesregierung hat die Förderrichtlinie für den Wiederaufbau in den Flutgebieten festgelegt. Damit ist der Weg für die Fluthilfen für Unternehmen, Private und die öffentliche Infrastruktur frei. Ab Freitag, 17. September, können Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen die Hilfen zur Beseitigung der Unwetterschäden beantragen.

„Mit den Fluthilfen erhalten die betroffenen Handwerksbetriebe jetzt die Sicherheit, dass sie beim Wiederaufbau unterstützt werden“, sagt Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer (HWK) Dortmund. „Viele Unternehmen sind durch die Flut massiv geschädigt worden, manche haben ihre gesamte Betriebsstätte verloren. Es ist wichtig, dass die Anträge jetzt rasch bearbeitet werden, damit diese Betriebe und ihre Mitarbeiter*innen eine Perspektive für die Zukunft erhalten.“

Die Handwerkskammer (HWK) Dortmund hilft betroffenen Mitgliedsunternehmen durch eine Vorprüfung und sichert so eine schnelle Bearbeitung bei der NRW.BANK als zuständige Bewilligungsstelle. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung sowie eine Beratung und Prüfung des Antrags durch die zuständige Handwerkskammer.

Darüber hinaus hält eine eigens eingerichtete Internetseite weiterführende Informationen u.a. zu folgenden Themen bereit: Steuerliche Hilfsmaßnahmen, Stundung der Sozialversicherungsbeiträge, Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, Versicherungsschutz, Darlehen, Bürgschaften, Kurzarbeit.

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