Der Volkswagen-Konzern hat nicht nur bei den durch die Volkswagen AG hergestellten Dieselmotoren des Typs EA189 „getrickst“. Vielmehr sind auch die mit einem 3,0 Liter V6 Motor bestückten Premium-Modelle des Konzerns mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen. Bereits seit Längerem werden daher auch Fahrzeuge der Marken Audi, Porsche und VW, in denen die federführend durch die Audi AG entwickelten Dieselmotoren mit der Typenbezeichnung EA896 und EA897 verbaut sind, in die Werkstatt gerufen. Dementsprechend erhielt auch der Kläger in dem Verfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth unter dem Betreff „Rückruf 23X6“ ein Rückrufschreiben, womit er zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert wurde.
Nachdem sich die Audi AG im außergerichtlichen Bereich grundsätzlich nicht vergleichsbereit zeigt, erhob die Kanzlei Dr. Hoffmann und Partner Rechtsanwälte für ihren Mandanten eine Schadensersatzklage vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. „Nach Überprüfung der uns vorliegenden Bescheide, wurden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abhängig vom Modelltyp verschiedenste Dinge bei den 3-Liter Motoren bemängelt“, stellt Rechtsanwalt Göpfert fest. Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte stehen bereits aufgrund der vom KBA aufgefundenen illegalen Abschalteinrichtungen auch für die betroffenen Kunden von VW, Audi und Porsche die notwendigen Tatsachen zur Verfügung, um Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend zu machen.
Hierbei muss natürlich im jeweiligen Einzelfall genau und sorgfältig gearbeitet werden. „Dies haben wir getan. Demgegenüber hielt das Gericht den Vortrag der Audi AG für unzureichend und ging demgemäß in seiner Entscheidung von einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus“, erläutert der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann. Das Landgericht Nürnberg-Fürth stellt in seinem Urteil vom 31.08.2021, Az.: 4 O 7555/20, demgemäß fest, dass die Audi AG gehalten gewesen wäre, anhand von detaillierten Darlegungen zu schildern, worin die vom KBA gesehene Problematik genau besteht und welche Konsequenzen sich hieraus ergeben. Nachdem dies nicht erfolgt war, wurde die Audi AG zur Zahlung eines Schadensersatzbetrages in Höhe von 60.294,17 € gegen Rücknahme des VW Touareg verurteilt.
Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 31.08.2021, Az.: 4 O 7555/20, zeigt erneut, dass es für die Audi AG im Dieselskandal immer enger wird. Bereits in einem durch die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte erstrittenen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18.08.2020, Az.: 4 O 219/20, wurde einem Audi Q7-Fahrer einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 76.526,18 € zuerkannt. Ebenso entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth am 26.02.2021 zum Az.: 4 O 1981/20, in einem weiteren Verfahren der Nürnberger Rechtsanwälte, in welchem ein manipulierter Audi A8 streitgegenständlich war.
Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi und Porsche mit 3,0 Liter Motoren sollten ihre Schadensersatzansprüche daher mit aller Konsequenz verfolgen und durchsetzen. Die Ansprüche wegen Manipulationen an den größeren 3-Liter Dieselmotoren sind grundsätzlich weder verjährt noch schadet ein Kauf des Kfz nach 2015. Gleichwohl müssen Betroffene bald handeln. Nachdem es bereit 2018 zu ersten Rückrufen kam, könnten Gerichte dies als Beginn für die Verjährung ansetzen. Danach würden Ansprüche bereits Ende 2021 verjähren. Autobesitzer sollten die Sache daher nicht mehr auf die lange Bank schieben, sondern sich sehr bald fachkundigen Rechtsrat einholen.
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sind ausschließlich auf dem Gebiet des Verbraucherschutz-, Bank- und Kapitalanlagerechts tätig. Ihr Schwerpunkt liegt seit mehreren Jahren insbesondere im Bereich des sogenannten Abgasskandals. Die fachspezifisch erfahrenen Anwälte vertreten ausnahmslos Verbraucher gegenüber großen Wirtschaftsunternehmen und Banken. Sitz der Kanzlei ist Nürnberg.
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