„Manche Kompromisse sind notwendig, manche wirken und wiederum andere wirken wie Budenzauber im Wahlkampf. Die Festlegung der Koalition auf eine Mini-Ausweitung des Fragerechts des Arbeitgebers über den Impfstatus gehört zu Letzterem. Es ist erstaunlich, dass aufgrund der Blockade eines Koalitionspartners dem betrieblichen Gesundheitsschutz Steine in den Weg gelegt werden. Es ist unverständlich, dass Arbeitgeber bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten berücksichtigen kann, ihn aber nicht erfragen darf.
Wir Arbeitgeber bedanken uns ausdrücklich, dass sowohl der Bundeswirtschafts- als auch der Bundesgesundheitsminister zu den Stimmen der pragmatischen Vernunft gehören. Wer von den Betrieben zu Recht vollen Einsatz beim Gesundheitsschutz der Beschäftigten verlangt, der darf beim Auskunftsrecht nicht kneifen. Daher sollte der Bundestag in der nächsten Woche das Fragerecht für alle Branchen und Betriebe öffnen. Weg vom Klein Klein hin zu einer erfolgreichen Pandemiebekämpfung.“
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