Fehlender Besuch wirkt sich negativ auf die Genesung der Patienten aus – dies zeigt sich in der intensivmedizinischen Behandlung ganz konkret. Aktuelle Studien belegen, dass reduzierter Angehörigenkontakt zum Beispiel mit einem erhöhten Delirrisiko bei Patienten einhergeht und damit den Genesungsprozess verzögert.
Besuchsverbote stellen nicht nur für die Patienten eine große Belastung dar, sondern haben auch gravierende Folgen für die Angehörigen und können zu komplizierten Trauerreaktionen führen, beispielsweise wenn Angehörige sich nicht durch persönliche Begleitung von sterbenden Patienten verabschieden konnten. Auch für das Personal stellen strenge Besuchseinschränkungen eine erhebliche Belastung dar, vor allem wenn Patienten ohne Angehörigenkontakt sterben müssen.
Positionspapier bündelt transparent und klar die notwendigen Regeln
Die Autoren fordern daher, dass Krankenhäuser verbindlich Konzepte vorlegen und umsetzen, die die außerordentliche Relevanz von Angehörigenbesuchen berücksichtigen und dementsprechend notwendige personelle und materielle Ressourcen zur Umsetzung eines patienten- und angehörigenfreundlichen Besuchskonzeptes bereitgestellt werden. „Im innerklinischen Pandemiemanagement ist das Thema Besucherregelung sehr wichtig und gehört immer auf die Tagesordnung bei den Entscheidungsträgern in den Krisenstäben, damit man stets die zum aktuellen Zeitpunkt besucherfreundlichste Regelung erarbeiten und umsetzen kann“, bringt Dr. Gerald Neitzke, Medizinethiker an der Medizinischen Hochschule Hannover und Mitautor des Positionspapiers das Anliegen des Positionspapiers auf den Punkt.
Die beiden DIVI-Sektionen bündeln dafür notwendige Neureglungen. Angehörigenbesuche werden als ein Grundrecht verstanden und sind integraler Bestandteil der Patientenbehandlung, insbesondere auf Intensivstationen, aber auch in anderen Krankenhausbereichen. Besuche unter Pandemiebedingungen sollten durch Terminmanagement gefördert werden. Zu den wichtigen Aufgaben eines Krankenhauses gehört die Priorisierung von Besuchern sowie eine patientenorientierte Besuchszeitengestaltung, statt einer starren Einheitsregelung. Die Begleitung von Angehörigen, das Angebot und die Durchführung von Videobesuchen sollen umgesetzt werden. Dies bedeutet auch, das Abschiednehmen von sterbenden und verstorbenen Patienten generell zu ermöglichen.
Angehörigenbesuche als Teil der Patientenbehandlung verstehen
In der Konsequenz bedeutet die Umsetzung eines gut ausgearbeiteten und an die aktuellen Regelungen adaptierten Besuchskonzeptes minimale Einschränkungen für die Patienten und Angehörigen sowie Entlastung für das Personal. „Die Einschränkungen von Besuchen müssen zudem regelmäßig auf das aktuelle Infektionsrisiko abgestimmt werden“, weist Deffner hin. „Das heißt: Sobald ein Beschränkungsgrund wegfällt, zum Beispiel durch Impfung, sind Einschränkungen sofort wieder zu lockern.“
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