Unseriöse Inkassoschreiben von KÖLN EURO INKASSO AG

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  • Das Inkassounternehmen KÖLN EURO AG verschickt betrügerische Forderungsschreiben.
  • Betroffene haben sich angeblich telefonisch für einen Dienstleistungsvertrag „DEUTSCHE GEWINNER ZENTRALE LOTTO 6-49“ angemeldet.
  • Die Verbraucherzentrale rät, sich nicht einschüchtern zu lassen und unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen.

Das Inkassounternehmen KÖLN EURO AG verschickt derzeit in Rheinland-Pfalz Forderungsschreiben für angebliche Gewinnspiel-Anmeldungen. Die Empfänger sollen rund 350 Euro auf ein griechisches Konto überweisen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, unseriöse und unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen. Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale www.inkasso-check.de können Inkassoforderungen kostenlos überprüft werden. 

Die Briefe sind überschrieben mit „Inkasso Außendienst“ und „Gerichtliche Mahnbescheide“. Angeblich ist durch eine telefonische Anmeldung ein Dienstleistungsvertrag „DEUTSCHE GEWINNER ZENTRALE LOTTO 6-49“ durch Angabe der persönlichen Kontaktdaten zustande gekommen. Das Unternehmen droht damit, eine Vorpfändung bei der Bank und eine Kontosperrung einzuleiten. „Das sind leere Drohungen, denn eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil überhaupt nicht möglich“, so Jennifer Kaiser, Fachberaterin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. „Dass es sich bei diesen Zahlungsaufforderungen um Betrug handelt, ist auch daran zu erkennen, dass der Brief keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthält. Betroffene sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen.“

Die Schreiben weisen einige Ungereimtheiten auf. Sitz des Inkassobüros soll im Theodor-Heuss-Ring 23 in Köln sein. Die angegebene Telefonnummer hat aber keine Kölner Vorwahl, sondern die Vorwahl von Solingen und ist überhaupt nicht erreichbar. Eine Internetseite gibt es nicht und bei der E-Mail-Adresse handelt es sich um einen Googlemail-Account.

Regelmäßig kursieren identische Forderungsschreiben von unterschiedlichen Absendern. In allen Fällen wird der angebliche Firmenname von zwei Paragrafen-Zeichen eingerahmt. Auch neben der Unterschrift des angeblich promovierten Rechtsanwalts, der das Schreiben verfasst haben soll, befindet sich ein Paragrafenzeichen.

Empfänger von Inkassoschreiben können auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.inkasso-check.de kostenlos überprüfen, ob eine Inkasso-Forderung zu Recht besteht und ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist.

Unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/inkasso-so-erkennen-sie-unserioese-forderungen-10871 gibt es außerdem Informationen, wie man unseriöse Inkassoforderungen entlarven kann.

Individuelle Beratung rund um das Thema bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp.

Über den Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Politik, Unternehmen und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 20 Mitgliedsverbände und rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorstand ist Ulrike von der Lühe.

Arbeitsschwerpunkte sind Digitales und Verbraucherrecht, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege. Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und acht Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de bietet die Verbraucherzentrale vielfältige Informationen und Musterbriefe. Sie meldet sich auch auf Facebook und Twitter zu Wort.

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