Steuerliche Erleichterungen für Ihren neuen Homeoffice-Laptop

Aufgrund der Corona-Pandemie arbeiten immer mehr Menschen im Homeoffice. Daher hat die Bundesregierung kürzlich eine neue Digi-Afa (degressive Abschreibung) beschlossen: Wer für seine Arbeit im Homeoffice einen Computer braucht, soll künftig seinen neuen PC vollständig in der Steuererklärung absetzen können. Denn die Abschreibung soll nicht mehr wie vorher über mehrere Jahre verteilt werden müssen, sondern der selbst gekaufte PC für die Arbeit im Homeoffice kann schon im ersten Jahr abgeschrieben werden. Diese Regelung soll nicht nur Arbeitgeber motivieren, mehr Homeoffice-Arbeitsplätze einzurichten, sondern auch den Arbeitnehmern zugutekommen. Häufig stellen Arbeitgeber die Arbeitsmittel inklusive Computer zur Verfügung. Viele Arbeitnehmer treffen mit ihrem Arbeitgeber allerdings eine Vereinbarung über die Nutzung eigener Arbeitsmittel. Für die steuerliche Absetzbarkeit müssen  PC oder  Notebook als notwendiges Arbeitsutensil gelten und zum Großteil für berufliche Nutzung verwendet werden, wobei zum Teil auch die private Mitbenutzung möglich ist (bis zu 10%, um den vollen Betrag in der Steuererklärung anrechnen zu lassen).

Wer also einen neuen PC braucht, sollte die Förderung richtig nutzen und in ein High-End-Gerät mit neuer Technologie investieren, das viele Jahre Freude bereitet.

Computerkauf: Darauf müssen Sie achten

Beim Computerkauf ist es besonders wichtig, auf Qualität zu achten – denn wer billig kauft, kauf oft teuer, also womöglich bald ein zweites Gerät. Ein falsch konfigurierter PC macht sich schnell bemerkbar. Wer hier auf die optimale Zusammensetzung der technischen Komponenten achtet, spart bares Geld durch Zuverlässigkeit, Schnelligkeit und Langlebigkeit. So lohnt es sich beispielsweise beim Gehäuse darauf zu achten, dass es möglichst stoßunempfindlich ist, was vor allem bei Metallgehäusen der Fall ist. Davon profitieren vor allem diejenigen, die viel unterwegs sind oder zwischen Homeoffice und Büro pendeln. Hierbei spielen auch   Akkulaufzeit oder Gewicht des Laptops eine wichtige Rolle.

Der ideale Computer fürs Homeoffice

Leistung

Anstatt eines Desktop-Rechners kommt für viele auch ein Laptop in Frage, der platzsparender und mobil einsetzbar ist.  Das klassische Notebook verfügt heutzutage über ausreichend Speicherplatz und Leistung, um einfache Büroarbeiten zu erledigen, und eignet sich gleichermaßen für die Nutzung im Büro und im Homeoffice. Die Anforderungen müssen an den jeweiligen Anwendungsfall angepasst werden. So sollte ein PC, der in Programmierung oder Bild- und Videobearbeitung eingesetzt wird, ähnlichen Anforderungen gewachsen sein wie ein mittel- bis hochklassiger Gaming-PC. Dabei sind ein leistungsstarker Prozessor und eine gute Grafikkarte essentiell. Die Investition in eine moderne SSD-Festplatte bietet Vorteile gegenüber herkömmlichen Festplatten, da sie höhere Schreib- und Leseraten garantiert. So sichert sie kurze Zugriffszeiten , einen lautlosen Betrieb, wodurch das Notebook in wenigen Sekunden vollständig betriebsbereit sein kann. Als CPU empfehlen wir leistungsstarke Intel Core-Prozessore n (i5 oder i7) und einen Arbeitsspeicher von mindestens 8, besser 16 GB. Ergänzt werden sollte das Ganze mindestens um eine 256 GB große SSD-Festplatte, die genügend Platz für alle Daten liefert. Wer den PC nur für einfache Office-Anwendungen und fürs Surfen verwendet, kann auch leistungsschwächere Modelle wählen. Sollten Sie jedoch das Gerät für Bewegt-Bildbearbeitung nutzen oder nach Feierabend gamen wollten, sollte die Reaktionszeit besonders schnell sein.

Monitor und Bildschirmdiagonale

Ein guter Monitor ist unabdingbar, um die Augen bei langen Arbeitszeiten zu schonen. Eine ausreichende Bildschirmdiagonale und eine gute Auflösung sind dabei besonders wichtig. 14 Zoll entsprechen etwa 35,5 Zentimeter – genug für eine komfortable Nutzung von Office-Anwendungen. Wer Videos bearbeitet, Videopräsentationen oder komplexe Charts anfertigt, der sollte eher auf 15 Zoll zurückgreifen. Weil mit steigender Bildschirmdiagonale auch das Gewicht zunimmt, sind Modelle ab 17 Zoll nur für den stationären Einsatz im Büro sinnvoll.

Falls Sie nun auf der Suche nach einem neuen Laptop oder Computer sind, um von den Steuervorteilen zu profitieren, so finden Sie in unserem Online-Shop eine große Auswahl an Homeoffice-Laptops und PC-Systemen. Wir bei Nexoc. bieten Laptops und PC-Systeme, die genau auf die Bedürfnisse von mobilem Arbeiten zugeschnitten, ohne dabei gewisse Anforderungen für die private Nutzung zu missen. Elegantes Design und eine ausgeklügelte Performance für einen reibungslosen Ablauf, egal, ob zu Hause, im Büro, in Meetings oder unterwegs.

Über die NEXOC GmbH

Die Fertigung der NEXOC. Notebooks erfolgt in Dachau bei München. Verbaut werden ausschließlich Markenkomponenten von namhaften Herstellern. Die Notebook-Manufaktur hat sich zum Ziel gesetzt, nur einwandfreie Ware an den Kunden zu versenden. Mehrfache Qualitätskontrollen und ausgiebige Testläufe sprechen für das hohe Niveau der NEXOC. Produkte.

Als Schwestergesellschaft der ECOM Electronic Components Trading GmbH, die seit 1992 erfolgreich am Markt agiert, setzt die NEXOC GmbH darüber hinaus die daraus entstehenden Synergieeffekte zum Vorteil des Kunden um, der von der langjährigen Erfahrung, der soliden finanziellen Basis, dem Produkt- und Markt-Know-how sowie der logistischen Schlagkraft der Unternehmensgruppe profitiert.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

NEXOC GmbH
Siemensstraße 9
85221 Dachau
Telefon: +49 (8131) 5695-650
Telefax: +49 (8131) 5695-659
https://www.nexoc.de/

Ansprechpartner:
Heike-Michaela Haider
Redaktion
Telefon: 0 85 44/ 97 400-404
Fax: 0 85 04/ 97 400-420
E-Mail: heike.haider@ecom-trading.de
Christian Schmid
Marketingleitung
Telefon: 0 85 44/ 97 400-404
Fax: 0 85 04/ 97 400-420
E-Mail: christian.schmid@ecom-trading.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel